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Statistik
21.07.2010, 12:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2010 12:46 von Opa.)
Beitrag: #1
Statistik
Wen es interessiert:

Zitat:Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2009 Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltun-gen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2009 zusammengestellt:

Unerledigte Einsprüche am 1.1.2009 6.656.157
Eingegangene Einsprüche 5.245.016
(Veränderung gegenüber Vorjahr: - 0,7 %)
Erledigte Einsprüche 6.105.841
(Veränderung gegenüber Vorjahr: + 10,3 %)
davon erledigt durch Rücknahme des Einspruchs 1.109.519 (= 18,2 %)
Abhilfe 4.154.969 (= 68,1 %)
Einspruchsentscheidung (ohne Teil-Einspruchsentscheidungen) 668.230 (= 10,9 %)
Teil-Einspruchsentscheidung 173.123 (= 2,8 %)
Unerledigte Einsprüche am 31.12.2009 5.795.332 (= - 12,9 %)

Nicht erfasst sind im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingelegte Einsprüche zur Verfas-sungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.

Teil-Einspruchsentscheidungen (§ 367 Abs. 2a der Abgabenordnung - AO -) werden als Erle-digungsfall im Sinne der Statistik behandelt, da davon auszugehen ist, dass insoweit die Ein-spruchsverfahren in den meisten Fällen - anders als in den Fällen zur Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“Wink - durch eine Allgemeinverfügung nach § 367 Abs. 2b AO abgeschlos-sen werden, was dann kein Erledigungsfall im Sinne der Statistik ist.

Der Endbestand (5.795.332) enthält 4.173.990 Verfahren, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgege-ben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Ferner kann Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige gerichtliche Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe kann daher nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.

Ferner kann auch keine Aussage zum Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Ver-waltungsakte getroffen werden. Hierfür müsste die Zahl der jährlich erlassenen Verwaltungs-akte bekannt sein. Daten hierzu liegen dem BMF nicht vor, zumal mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden können, sondern auch sonstige von den Finanzbe-hörden erlassene Verwaltungsakte, wie z.B. die Anordnung einer Außenprüfung, die Ableh-nung einer Stundung oder eines Steuererlasses.

Im Jahr 2009 wurden gegen die Finanzämter 66.403 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einer Quote von rd. 1,1 % der insgesamt erledigten Ein-sprüche.
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21.07.2010, 14:54
Beitrag: #2
RE: Statistik
Opa schrieb:Wen es interessiert:
Nicht wirklich Cool
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