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Krank im Urlaub
19.08.2008, 13:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2008 13:18 von Clematis.)
Beitrag: #1
Krank im Urlaub
Wisst Ihr das?
Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, so werden ihm die Tage nicht als Urlaubstage gerechnet. Soweit klar.

Aber-ab wann?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der AN krank geschrieben ist, oder ab dem Zeitpunkt, ab dem der AN die Krankmeldung vorlegt/den AG informiert?

Beispiel:
Urlaub von Mo 11.08.- Fr. 15.08
Krankmeldung vom 11.08 - 15.08
vorgelegt am 12.08, der AG wurde am 11.08 nicht über die Krankmeldung informiert.
Ist jetzt der Montag ein Urlaubstag oder ein Krank-Tag?

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LG
Clematis
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19.08.2008, 13:36
Beitrag: #2
RE: Krank im Urlaub
Es ist ein Krankheitstag. Die Bescheinigung ist für den Arbeitgerber bindend, auch wenn diese erst zu spät eingeht. Das andere ist ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Ob das aber für eine Abmahnung reichen würde, wage ich zu bezweifeln.
Lt. Arzt hatte der Arbeitnehmer somit eine leidvolle Woche in der er nicht zur Erholung kam und somit bleibt der Urlaub bestehn. ^^
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19.08.2008, 13:50
Beitrag: #3
RE: Krank im Urlaub
Ja, m.E. muss die Krankmeldung innerhalb von 3 Tg. beim AG sein, aber Krankheit zählt ab 1. Krankheitstag (Arztbescheinigung).
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19.08.2008, 14:41
Beitrag: #4
RE: Krank im Urlaub
Nur-muss sich der AN nicht am ersten Tag krank melden?
Hätte der AN nicht Urlaub gehabt, hätte er sich auch schon am Montag krank melden müssen, nicht erst am Dienstag.

(Arbeitsrechtliche Massnahmen interessieren mich hier nicht-ist wiedermal unsere Azubine, die sich ein paar Tage Sonderurlaub organisiert hat, wie schon letzten Sommer. Im Dezember ist Prüfung. Hatten wir bisher noch drüber nachgedacht, sie zu übernehmen, hat sie sich das damit endgültig versaut)

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LG
Clematis
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19.08.2008, 14:53
Beitrag: #5
RE: Krank im Urlaub
Hätte der Arbeitnehmer keinen Urlaub gehabt und hätte die Krankmeldung erst 1 Woche später abgebeben, dann hätte er ebenfalls nur seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Dies rechtfertigt ggf. eine Abmahnung.
Die Lohnfortzahlung darf nur verweigert werden, wenn gar keine Krankmeldung vorliegt. Wenn Sie nachgereicht wird, muss die bisher unterlassene Gehaltsauszahlung nachgeholt werden.
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19.08.2008, 15:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2008 15:37 von Opa.)
Beitrag: #6
RE: Krank im Urlaub
Zitat:Nur-muss sich der AN nicht am ersten Tag krank melden?
M.E. nicht unbedingt, zumal es manchmal auch gar nicht möglich ist. Die Krankschreibung muss ja nicht immer früh erfolgen, es kann ja ev. auch (bspw. Unfall) erst nach Büroschluss des AG sein.

Kann mich noch an den alten thread mit der "Azubine" erinnern, manche lernen es eben nicht, dann müssen sie eben mit den Konsequenzen leben (bspw. (Nicht-)Übernahme nach Ausbildung).
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19.08.2008, 15:53
Beitrag: #7
RE: Krank im Urlaub
Zahlen tu ich sie.
Hilft ja nicht.

Nur-sie hätte eben letzte Woche Urlaub gehabt, war ja dann krank (ist mit dem Rad gestürzt und hat jetzt Schürfwunden am Arm....jeden weiteren Kommentar spare ich mir).
Dann kam der Anruf, sie wäre ja jetzt die Woche krank, und wolle daher ihren Urlaub die Woche drauf.
Ging aber nicht, weil die Woche drauf schon die maximale Anzahl Leute Urlaub eingetragen hatte.
Deswegen hab ich gestern eine Krankmeldung für diese Woche auch noch bekommen. Natürlich von einem anderen Arzt als von dem, der sie letzte Woche krank geschrieben hat. Was soll ich nun davon halten?!

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LG
Clematis
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19.08.2008, 16:04
Beitrag: #8
RE: Krank im Urlaub
Zitat:Was soll ich nun davon halten?!

Zitat:...manche lernen es eben nicht, dann müssen sie eben mit den Konsequenzen leben (bspw. (Nicht-)Übernahme nach Ausbildung).

Rechtlich hasst du im Moment kaum eine Handhabe gegen die Krankschreibung, aber da es so offensichtlich ist, würde ich mal die Ärzte anrufen und nachfragen und ihr eine Abmahnung schreiben. Hast du dies damals schon gemacht? Mach ihr klar, daß dann mit Kündigung zu rechnen wäre. Dann hat sie einen Ausbildungsabbruch, was wohl noch schlimmer als die fehlende Übernahme wäre. Wozu immer nur rumärgern?
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19.08.2008, 16:18
Beitrag: #9
RE: Krank im Urlaub
Opa schrieb:Rechtlich hasst du im Moment kaum eine Handhabe gegen die Krankschreibung, aber da es so offensichtlich ist, würde ich mal die Ärzte anrufen und nachfragen und ihr eine Abmahnung schreiben. Hast du dies damals schon gemacht? Mach ihr klar, daß dann mit Kündigung zu rechnen wäre. Dann hat sie einen Ausbildungsabbruch, was wohl noch schlimmer als die fehlende Übernahme wäre. Wozu immer nur rumärgern?

Die Ärzte dürfen so und so nichts rausrücken. Bei Zweifeln muss Sie halt zum Amtsarzt geschickt werden. Den Stress mit 'ner Abmahnung ins Blaue würde ich mir sparen, denn solange keine erheblichen Zweifel an der Krankmeldung bestehen, hat man keine Chance...
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19.08.2008, 16:25
Beitrag: #10
RE: Krank im Urlaub
Ja, ich ärger mich jetzt mal vor mich hin, teile ihr, wenn sie wieder zurück kommt mit, dass die heuer sowieso nur noch 2,5 Tage Urlaub hat (korrekt gerechnet, und nicht so wie vorher mit einem zugedrückten Auge, so dass sie noch die 4 Tage und den Weihnachtsurlaub haben hätte können), und dass sie, wenn sie nochmal Urlaub haben will, sich eben nochmal krank schreiben lassen muss.
Ach ja-aber dann akzeptiere ich nur eine Krankmeldung von einem von mir bestimmten Arzt.

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LG
Clematis
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