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Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
06.08.2008, 12:15
Beitrag: #1
Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,

frisch aus der Newsbox:

Zitat:SG Dortmund 28.07.2008, S 11 EG 8/07 u.a.

Steuerklassenwechsel kann zu höherem Elterngeld führen

Eltern steht ein höheres Elterngeld zu, wenn sie vor der Geburt des Kindes einen Steuerklassenwechsel vornehmen und die Elterngeld beanspruchende Mutter deshalb ein höheres Nettoeinkommen erzielt als zuvor. Hierin liegt kein unzulässiger Missbrauch, da der Gesetzgeber trotz Kenntnis dieser Wahlmöglichkeit der Ehegatten keine Regelung zum Lohnsteuerklassenwechsel getroffen hat.

Der Sachverhalt:
Das SG Dortmund hatte in zwei Fällen über die Klagen von Frauen entschieden, die jeweils vor der Geburt ihres Kindes zusammen mit ihren Ehemännern die zuvor gewählte Lohnsteuerklassenkombination IV/ IV zu ihren Gunsten in III/ V geändert hatten.

Das beklagte Versorgungsamt weigerte sich, das Elterngeld auf der Grundlage des infolge des Steuerklassenwechsels höheren Nettoeinkommens der Klägerinnen zu berechnen und berücksichtigte nur deren zuvor erzieltes Nettoeinkommen. Dies begründete es damit, dass es sich um keinen sinnvollen beziehungsweise dem Ehegatteneinkommen entsprechenden Steuerklassenwechsel gehandelt habe. Dieser sei vielmehr nur in der Absicht erfolgt, höheres Elterngeld zu erhalten.

Die hiergegen gerichteten Klagen hatten vor dem SG Erfolg.

Die Gründe:
Der Elterngeld-Anspruch der Klägerinnen ist auf der Grundlage ihres infolge der Steuerklassenänderung erhöhten Nettoeinkommens zu berechnen.

Die Nichtberücksichtigung des Steuerklassenwechsels durch die Beklagte widerspricht der gesetzlichen Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Denn der Gesetzgeber hat trotz Kenntnis dieser Wahlmöglichkeit der Ehegatten keine Regelung zum Lohnsteuerklassenwechsel getroffen. Deshalb dürfen die Behörden nicht über diese „Hintertür“ eine vom Gesetzgeber nicht erfolgte, nachträgliche Einschränkung der Elterngeldhöhe vornehmen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.08.2008, 12:54
Beitrag: #2
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Rev.?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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06.08.2008, 12:57
Beitrag: #3
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Das überrascht mich aber.
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06.08.2008, 14:17
Beitrag: #4
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Ja, das wundert mich auch. Aber da gibt es bestimmt noch eine Revision.
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06.08.2008, 17:59
Beitrag: #5
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,

noch nicht bekannt. Die Revisionsfrist läuft ja noch!
Selbst das Sozialgericht hat es noch nicht veröffentlicht. Die hängen noch bei Ende Mai 2008.

Bestätigung vom gleichen Gericht unter Aktenzeichen S 11 EG 40/07 am gleichen Tag.

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06.08.2008, 20:30
Beitrag: #6
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
damit hätt ich nu wirklich nicht gerechnet..

lg, Jive
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28.05.2010, 10:02
Beitrag: #7
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,


nun auch die Bestätigung vom BSG.


BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 10 EG 4/08 R
Verfahrensgang: SG Augsburg, S 10 EG 13/08 vom 22.07.2008

Leitsatz:

Der vor der Geburt eines Kindes durch die anspruchsberechtigte Person veranlasste, das monatliche Nettoeinkommen erhöhende Lohnsteuerklassenwechsel darf bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld nicht unberücksichtigt bleiben; ihm kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht entgegen gehalten werden.



Fast 1 Jahr vom Urteil bis zur Veröffentlichung (26.05.2010) !!!!!

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