10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 13:11
Beitrag: #65
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RE: 10. September um 10 Uhr
Da stehe ich auch gerade auf dem Schlauch.
folgende Frage habe ich bereits für mich geklärt: Da es sich um einen Fall der Verfassungswidrigkeit handelt, greifen zumindest erst einmal die vorläufigkeitsvermerke. Und jetzt spinne ichmal Catjas Faden fort: Sollte jetzt die neue Regelung die rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft treten soll schlechter sein als die aus 2006 oder sogar noch schlechter als die verfassungswidrige aus 2007/2008..... .... dann dürfte das FA aufgrund des Vorläufigkeitsvermerkes zuungunsten ändern weil auch m.E. kein Fall einer Rückwirkung vorliegt ( werde diesbezüglich aber auch nochmal genauer recherchieren) lg, Jive |
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