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Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
30.06.2008, 16:10
Beitrag: #1
Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Hallo Amt?!

Wie sieht ein Lst-Prüfer folgendes Problem: Bruder wird als einziger Mitarbeiter beschäftigt. Im Außendienst. Er darf ein schönes Auto auch privat nutzen. Klar.
Wir haben den Fall seit Februar d.J.
Der Vorberater hat die private Nutzung im Lohn nicht berücksichtigt.

Wie sieht die Verwaltung das, wenn ich
a) das NICHT korrigiere und dem LSt-Prüfer zur Entdeckung übrig lasse
bzw.
b) 2007 korrigiere und der ESt-Stelle das mitteile ggf. Änderung des Steuerbescheides beantragen auf Grund neuer Tatsachen (?)
c) in 2008 korrigiere für 2007? 2007 ist gegebenenfalls ja bereits veranlagt. Wie soll ich denn das noch korrigieren jetzt? Die Nutzung in 2008 nachversteuern und damit in 2008 den Bruttolohn 'künstlich' hochtreiben (und die Progression hinnehmen?)

Ich frage so blöd, weil wir gerade letzte Woche einen BPler da hatten, der einem Mandanten ein Strafverfahren angehängt hat. Und zwar wegen rund 1.000 Euro verbuchter Zigarretten und Zeitungen die auf den Tankrechnungen mit drauf waren!!! Und weil das eben nach der letzten BP schon bemängelt wurde und jetzt einfach so weiter geführt wurde... meiner Meinung nach ne Frechheit, dass die BP ihn jetzt wg. Steuerhinterziehung anzeigt. Vorallem weil das verschulden in diesem Fall eher bei uns, vorallem bei unseren Fibu-Damen, liegt. Die haben das nicht mitbekommen und einfach fröhlich immer alles weitergebucht wie bisher. Und dass ich beim Abschluss nicht die Tankbelege überprüf ist irgendwie auch klar, oder?!

Naja...

Also... das Lohnsteuerproblem? Wie würdet ihr das handhaben?!

Danke für Eure Hilfe.
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30.06.2008, 16:24
Beitrag: #2
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Geht es um die LSt-Behandlung bei der Firma oder um die ESt-liche Behandlung beim Bruder?

b) fällt erst mal aus, weil Du dafür (noch?) gar keinen Auftrag haben dürftest, oder?

c) wäre nicht periodengerecht.

Und zu dem Zigaretten-Problem sage ich mal besser nix...

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30.06.2008, 16:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.06.2008 16:30 von frankts.)
Beitrag: #3
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Ich würde von mir aus in diesem Fall die Lösung b (Mitteilung an die Lohnsteuerstelle, die geben es dann schon weiter) durchziehen und die evtl. die Berichtigung der Sozialversicherung gleich dranhängen. Es ist m.E. die optisch beste Lösung gegenüber dem Mandanten. So nach dem Motto: Ich wasche meine Hände in Unschuld, aber der alte Fehler muss beseitigt werden. Denn ob der Mandant anläßlich eine Lohnsteuerprüfung alten und neuen Berater unterscheidet habe ich aus Erfahrungen Zweifel.
Ist natürlich auch vom rechtlichen her die sauberste Lösung.
frankts
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30.06.2008, 17:04
Beitrag: #4
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Ich lasse soetwas meist vom Mandanten entscheiden (mögl. schriftlich).
Den Sachverhalt erklären: "Ich mache es ab jetzt richtig: so und so." bzw. "Soll ich es für die Vergangenheit korrigieren (wie Selbstanzeige), oder wollen Sie das Risiko eingehen?"
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30.06.2008, 17:07
Beitrag: #5
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
@Opa: Das ist der Grund, warum ich oben schrieb, dass für eigenmächtige Berichtigungen von alten Jahren und Änderunsganträgen an das Veranlagungs-FA noch der Auftrag fehlt.Cool
Ich entscheide sowas nicht selber. Das darf der Mandant selber entscheiden, wenn ich ihm erklärt habe, worum es geht und was die Konsequenzen sein können.

Gruß, die Catja

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30.06.2008, 18:12
Beitrag: #6
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Stimmt. Hatte ich verkehrt aufgefasst.
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30.06.2008, 18:17
Beitrag: #7
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Wenn 2007 schon veranlagt ist, einfach kleinen Brief ans FA, der Bescheid wird dann nach § 173 Nr. 1 AO geändert.

Wenn 2007 noch nicht abgegeben wurde, Betrag als 2. Bruttoarbeitslohn oder in Zeile 20 Anlage N eintragen, mit kleinem Erläuterungsschreiben.

Es sei denn, der Mandant bevorzugt Lösung a) .......

Zitat:meiner Meinung nach ne Frechheit, dass die BP ihn jetzt wg. Steuerhinterziehung anzeigt. Vorallem weil das verschulden in diesem Fall eher bei uns, vorallem bei unseren Fibu-Damen, liegt
Das Verschulden des Vertreters ist dem Stpfl. zuzurechnen.
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30.06.2008, 18:22
Beitrag: #8
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
... und bei 250 Päckchen Zigaretten ist m.E. auch nix mehr mit "Versehen bei der Buchhaltung" drin. Da kann ich den Prüfer schon verstehen.

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01.07.2008, 09:55
Beitrag: #9
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Catja schrieb:... und bei 250 Päckchen Zigaretten ist m.E. auch nix mehr mit "Versehen bei der Buchhaltung" drin. Da kann ich den Prüfer schon verstehen.

*lol*
Ja, ist schon grobes Schlampen. Ich gebs zu.
Aber Steuerstraftat? Bei jemandem, der gut und gerne jedes Jahr 150.000 Euro Steuer abdrückt... find ich hart! Haben die auf der StraBu sonst nichts zum tun? Keine 'grossen' Fische im Teich?
Einfach in der BP nachversteuern lassen reicht m.E. bei so nem Fall... Umsatz von über ner Mille und der Prüfer findet 1.000 Euro falsch verbuchte Zigarretten und das ist alles... und dann Strafsache draus machen?! Denke schon das das überzogen ist. Manchmal muss man auch Gnade vor Recht ergehen lassen. Sonst muss man sich auch nicht über die Steuerunmut der Bürger wundern!
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01.07.2008, 10:21
Beitrag: #10
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung für 2007 nachversteuern?
Das sehe ich nicht so.
Nachdem diese Position wohl bereits in einer früheren Prüfung Grund zur Beanstandung gegeben hatte, sieht es doch für den Prüfer arg nach Vorsatz aus und ich kann ihn da verstehen.

Das Gesetz ist bzgl. Steuerhinterziehung da eindeutig: "... nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig..."...

Gruß, die Catja

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