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Kalkulatorische Abschreibung
16.07.2008, 09:54
Beitrag: #1
Question Kalkulatorische Abschreibung
Kalk. Afa buchen wir aus Übersichtsgründen so, dass sie die BWA-Ergebnisse mindern. Kontenvorschlag von Agenda (angeblich analog Datev) bei SKR 03 0992 und bei 04 3950. Jetzt hat Agenda in die Sonderkontenrahmen SKR 80 u. 81 (Ärzte-Zahnärzte) entsprechende Konten nicht eingebaut. Begründung bei EÜ-Rechner seien solche Abgrenzungen nicht üblich und Datev mache das genauso. Ist das bei Datev tatsächlich auch so gehandhabt?
frankts
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16.07.2008, 10:09
Beitrag: #2
RE: Kalkulatorische Abschreibung
Hm ... warum sollte das nicht üblich sein?

Wir buchen hier bei auch bei allen EÜ-Rechnern unterjährige Abschreibungen.

Beim SKR80 (Zahnärzte) gibt es bei DATEV drei Konten; entweder 0900 Wertberichtigung auf AV oder 2896 Verrechnete kalkulatorische Abschreibung oder 4850 Kalkulatorische Abschreibung.

Greetings ...
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16.07.2008, 11:03
Beitrag: #3
RE: Kalkulatorische Abschreibung
Nur zur Verdeutlichung:
Unser Buchungssatz lautet:
4850 an Abgrenzungskto kal. BWA

Und dieses Gegenkonto zu 4850, dass die Geschichte nicht neutralisiert wie 2896 gibt es eben beim SKR 80/81 bei Agenda nicht. 900 = Wertberichtigung auf Anlagevermögen wäre ein Möglichkeit zu buchen.
Gruß
frankts
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16.07.2008, 11:16
Beitrag: #4
RE: Kalkulatorische Abschreibung
Hiho :-)

AfA wird auch bei uns unterjährig gebucht.. ich will ja keine BWA rausschicken, von der ich weiss, dass das ausgewiesenen Ergebnis nicht stimmt.

Ich bin ja außerdem ein Freund der Programmverbindungen.

Wenn das Anlag monatlich gefüttert wird, lassen sich die monatlichen Abschreibungen centgenau nach Rewe exportieren.

... und da das ganze centgenau ist habe ich eigentlich auch keine Hemmungen, diese einfach direkt auf die AfA Konten zu buchen Cool

Beim Abschluss ist das sowieso das erste was überprüft wird.. bei mir kam es jedoch bisher nie zu Änderungen, sofern nicht etwas falsch erfasst wurde.

lieben Gruß, Jive
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16.07.2008, 11:19
Beitrag: #5
RE: Kalkulatorische Abschreibung
sehe das wie Jive, wenn AfA dann richtig. Das ist ja kein Problem im Zeitalter des PC. Kalk. AfA bucht man doch nur, wenn man Anlag nicht richtig erfasst oder nur "pauschal" arbeiten will (bspw. AfA wie Vorjahr). Wenn man einem Mdt aber eine BWA mit "korrekten" Ergebnissen geben will, dann kann man mE auch den Schritt zur genauen AfA gehen.
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16.07.2008, 11:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 11:22 von Catja.)
Beitrag: #6
RE: Kalkulatorische Abschreibung
Hallo,

da schließe ich mich dem @Jive an.
Auch ich buche das gleich über die Programmverbindung des Anlagenprogrammes auf die passenden AfA-Konten und Anlage-Konten.
Lässt sich glaube ich auch automatisieren. Ich mache allerdings die Programmverbindung selber noch händisch.

Sieht zwar unterjährig wg. der "krummen" Cent-Beträge auf den Anlagekonten nicht ganz so hübsch aus, aber dafür stimmt es wenigstens.

"Wertberichtigung" ist m.E. zwar richtig, aber auch überflüssig. Ich kenne aber eine Kollegin, die das genauso bucht.

Beste Grüße, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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16.07.2008, 12:41
Beitrag: #7
RE: Kalkulatorische Abschreibung
Wir exportieren die kalk. Afa auch aus dem Anlagprogramm. Führt bei sorgfältiger Erfassung zum gleichen Ergebnis.
frankts
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16.07.2008, 14:41
Beitrag: #8
RE: Kalkulatorische Abschreibung
@all

im Grunde genommen buchen wir auch die AfA unter dem Jahr. Wobei es im Jahresabschluss natürlich noch zu Abweichungen kommen kann s. @ Jive. Das kann jetzt bei ordnungsgemäßer Erfassung natürlich nicht mehr vorkommen, da es an der degressiven AfA-Möglichkeit fehlt.
Aber Probleme wird es wohl immer dann geben, wenn es Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der AfA-Art gibt. Oder weiß man schon immer was am Ende günstiger für den MAndanten ist?

Ciao Dragon
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