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Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
16.06.2008, 15:23
Beitrag: #1
Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
Servus,

mich treibt gerade ein interessantes Thema: Das ErbStG wurde vom BVerfG als mit GG unvereinbar erklärt. Gesetzgeber soll ab 2009 neue Regelungen schaffen. Das ErbStG wurde jedoch nicht als nichtig erklärt, sondern ja ausdrücklich mit Weitergeltung bedacht.

Was, wenn nun die gr. Koalition bis 31.12. kein neues Gesetz auf die Beine bekommt? Ggf. nichtmal noch in 2009 wegen des Wahlkampfs? Der Ausspruch des BVerfG verlangt eine andere Regelung ab 2009. Was ist nun mit Schenkungen in 2009 ohne Gesetzesänderung? Grundsätzlich besteht das Gesetz ja weiterhin, weil das BVerfG es nicht für nichtig erklärt hat. Aber was ist mit den Beamten in der Verwaltung? Diese müssen rechtsstaatlich handeln und dürfen doch ein GG unvereinbares Gesetz nicht anwenden, oder?

Soll man sich nun über mögliche Untätigkeiten der gr. Koalition freuen oder doch weinen?

fragt sich

showbee
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16.06.2008, 15:56
Beitrag: #2
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
Hm, ich dachte, ich hätte darüber irgendwo was gelesen.
Wenn es die Finanzverwaltung nicht schafft, bis 2009 ein entsprechendes Gesetz oder eine Änderung zu erlassen, leben wir eben bis dahin ohne Erbschaft- und Schenkungsteuer...

Ich geh mal schnell suchen!

-----------------
LG
Clematis
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16.06.2008, 16:09
Beitrag: #3
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
Hallo,

Es gibt einen Kompromiss.
Da jedoch die Sommerpause ansteht und die Sitzungen erst ab Anfang August (ich glaube zweite Augustwoche) beginnen, steht erst für Ende August eine weitere Lesung im Bundestag an.

Falls es bis Ende dieses Jahres nicht zu einer gesetzlichen Änderung kommen sollte, was von einigen Politikern nachhaltig verfolgt wird, dann gibt es kein Erbschaftsteuerrecht mehr.
Das ist die logische Konsequenz aus dem BVerfG-Urteil, die ja die verfassungsrechtliche Verletzung definitiv festgestellt hat und dem Gesetzgeber lediglich eine Übergangsfrist für ein neues Gesetz eingeräumt hat.

Und wenn es darauf hinauslaufen würde, und es zufällig in 2009 ein neues Gesetz gäbe, dann viel Spaß vor Gericht!

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.06.2008, 16:17
Beitrag: #4
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
Ich tippe ja noch immer darauf, dass die sich nicht einig werden und dafür unisono zum Jahresende ab 2009 eine neue Vermögensteuer aus dem Hut zaubern.

Ist ja auch viel netter, die ganzen bösen Reichen zu besteuern, als "Oma-ihr-klaaa-Häusle". *Ironie-off*

Dann wäre das gekündigte DBA Österreich auch nicht mehr so problematisch... *nochmal-Ironie-off*

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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16.06.2008, 16:50
Beitrag: #5
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
zaunkönig schrieb:Falls es bis Ende dieses Jahres nicht zu einer gesetzlichen Änderung kommen sollte, (...), dann gibt es kein Erbschaftsteuerrecht mehr.
Das ist die logische Konsequenz aus dem BVerfG-Urteil, die ja die verfassungsrechtliche Verletzung definitiv festgestellt hat und dem Gesetzgeber lediglich eine Übergangsfrist für ein neues Gesetz eingeräumt hat.

Nunja, das ist m.E. die Frage: Das BVerfG hat festgestellt, dass das ErbStG mit Art. 3 GG unvereinbar ist (Beschluss Nr. 1) und dann: Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen. (Nr.2)

Das BVerfG-Gesetz differenziert jedoch deutlich zwischen Nichtigkeit und Unvereinbarkeit. Letztere hat nur feststellende Wirkung, jedoch keine Gestaltungswirkung. Insoweit hat das BVerfG m.E. keine Nichtigkeit ab 01.01.2009 ausgesprochen. Also verursacht der Gesetzgeber einen vertieften verfassungswidrigen Zustand durch Nicht-Gesetzgebung, mehr nicht.

Gesetzlich bleibt dann das ErbStG weiterhin bestehen (wie ja auch damals das VStG) und wird von der Verwaltung nicht mehr angewandt.

Ist es dann nicht jedoch ein viel GG-widrigerer Zustand, wenn Schenkungen und Erbschaften bis zur Neufassung völlig steuerfrei verbleiben, obgleich man zumindest den Todesfall ja nicht gestalten kann? Müsste man dann nicht zumindest für den Todesfall ein rückwirkendes Gesetz erlauben?

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