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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
11.06.2008, 15:02
Beitrag: #11
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Wenn Belege angefordert und nicht nachgereicht wurden, werden sie eben nicht anerkannt. Logische Konsequenz (§ 90 AO).
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11.06.2008, 16:15
Beitrag: #12
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Die Frage ist jetzt aber: Wenn die Belege telefonisch angefordert wurden, und der StPfl um schriftliche Anforderung gebeten hat, der Bearbeiter zugestimmt hat, die Belege aber nicht schriflich angefordert hat, was ist dann?

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LG
Clematis
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11.06.2008, 16:50
Beitrag: #13
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Ist der Bescheid denn wirklich beim Mandant angekommen ?!?! Dummfrag ?!?! (du verstehst worauf ich anspiele)... Ob man sich wegen so einem Fall jedoch auf so eine Tour einlassen sollte ? Ich würde es nichzt zu meinem Problem werden lassen...

Ich sehe es ähnlich wie Zaunkönig... Lehrgeld gezahlt und selbst schuld...
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11.06.2008, 16:55
Beitrag: #14
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Daran hab ich auch schon gedacht, denke aber, die Mandantin hat deswegen schon mit dem FA telefoniert...

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LG
Clematis
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11.06.2008, 17:04
Beitrag: #15
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
na mir fällt auch nix ein. nur eins möchte ich euch gleich ausreden: die amtshaftung, denn die ist passee, weil eine rechtsbehelfsfrist zumindest fahrlässig nicht beachtet wurde (§ 839 III BGB). also kann man sich noch so grün und blau ärgern, dass hier kein VdN erfolgte... so ist das leben und der staat soll ja ab und an auch paar windfall-profits zugunsten der gemeinschaft machen dürfen!
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12.06.2008, 07:42
Beitrag: #16
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Ich will nicht an den Beitrag von PiranhaVS anknüpfen, aber manchmal läßt sich über eine fehlerhafte Adressierung Honig saugen.
Und läßt sich aus dem Bescheid erkennen, dass der Einspruch gegen den Ursprungsbescheid (ursprüngliche Erklärung) erledigt ist?
Aber ich denke, ich verkünde keine neuen Wege.
frankts
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12.06.2008, 13:56
Beitrag: #17
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
So, ich hab jetzt die eingereichte EÜR:

Einnahmen: 14.000
Warenbestand (?): 5.000
Betriebsausgaben: 24.000
Verlust: - 5.000

veranlagt: Gewinn 16.000

Die können also nicht einfach nur BA gestrichen haben, die haben auch an den Einnahmen gedreht. Und dazu ist keine Erläuterung im Steuerbescheid.

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LG
Clematis
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12.06.2008, 14:32
Beitrag: #18
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
hi,
das problem ist und bleibt: der bescheid ist nur rechtswidrig, aber bestandskräftig. da geht scheinbar nichts mehr zu gunsten des sog. rechtsfriedens. man hat eben die möglichkeit des einspruches und bei verhinderung der widereinsetzung. mehr kann und muss der staat nicht anbieten. es gibt keine pflicht mit VdN festzusetzen, das mag soll-vorschrift sein, bindet aber nicht. das ist alles dumm gelaufen, aber wenn der bescheid bekanntgegeben und somit wirksam wurde, ist er nun auch definitiv. nichtigkeit wäre hier nicht drinn, da das ergebnis nicht außerhalb jeder realität ist.
mfg
showbee
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12.06.2008, 14:42
Beitrag: #19
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Sehr eigenartig. Aber eine fehlende Erläuterung zur Abweichung allein, ist m.E. kein Änderungsgrund. Allerdings ist das hier schon eine beträchtliche Abweichung von 5.000,- Verlust (Richtig wären sogar 10.000,- gewesen) 16.000,- Gewinn zu machen. Das ist schon etwas zu hinterfragen. Da die Abweichungen ja 21.000,- (bzw. sogar 26.000,-) betragen, würde ich den Bescheid als geschätzt, mit einer unzutreffenden Besteuerung betrachten. Da könnte man m.E. schon von Amtshaftung sprechen, nur gibt es dazu m.E. keine rechtl. Handhabe. Eigentlich sollte im Bescheid zumindest drinstehen, welche Unterlagen damals tel. angefordert und nicht nachgereicht wurden, und daher "Das und das, so und so" behandelt wurden. Aber eine gesetzl. Änderungsmöglichkeit sehe ich nicht so richtig.

Warenbestand (5.000,-) des Vorjahrs als Einnahme zu behandeln, ist eine bekannte "Krankheit" vieler Laien.
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12.06.2008, 15:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2008 15:14 von Clematis.)
Beitrag: #20
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Diese Krankheit kannte ich nicht...

Ich versuch jetzt mal eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wg unterlassener Anhörung und Erläuterung der Abweichung.
(@Opa: Siehe § 126 (3) AO)

Mal schaun was passiert.

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LG
Clematis
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