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Antrags- oder Pflichtveranlagung?
06.06.2008, 09:36
Beitrag: #11
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Zitat:Allerdings muss der ArbLohn [...] dem LStAbzug unterliegen
Das tut er doch. Wie gesagt ist es m.E. egal , ob In- o. Ausland.

@Petz "Begründen kann ich es nicht,..."
Das ist mir zu wenig. Big Grin

Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Meinung richtig liege, aber bisher hab ich nichts gegenteiliges gelesen. Die RL schweigen sich dazu aus. ...?[/size]
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06.06.2008, 12:51
Beitrag: #12
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Opa schrieb:@Petz "Begründen kann ich es nicht,..."
Das ist mir zu wenig. Big Grin

Mir auch Big Grin

Aber abends zu Hause habe ich wenig Recherchemöglichkeiten, daher habe ich nur aus meinem Wissensschatz zitiert......Big Grin
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06.06.2008, 12:57
Beitrag: #13
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
naja, ich meine es geht um LStAbzug im Inland also zugunsten des dt. Fiskus, sonst macht die Norm keinen Sinn. Im Schmidt steht nichts dazu, aber ich werde das mal mit dem HHR verifizieren. Schmidt schreibt: "die Norm (Nr.2) soll der Progressionsverschärfung Rechnung tragen, die bei mehren Arbv. eintreten, im Lst Verfahren aber nicht berücksichtigt werden kann", demgegenüber ist ja auch Nr. 1 deutlich, dass dort die Progression von 32b erfasst wird. Nur wenn Progression in nennenswerter Höhe vorliegen kann, soll auch veranlagt werden.
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06.06.2008, 14:23
Beitrag: #14
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hi,

sollte jemand einen größenen Kommentar einsehen können, wäre ich für eine Kopie der entsprechenden Seite sehr dankbar!

Danke für den Zwischenstand,

die Catja *Catja-geht-weiter-suchen-und-wühlen*

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06.06.2008, 16:10
Beitrag: #15
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hallo Catja,

so, also im Schmidt 2008 keine konkrete Aussage, Hermann/Heuer/Raupach sprechen ebenfalls nur von "Lohnsteuerkarte", was aber auf den inländischen Steuerabzug hinweist, ebenso keine Konkretisierung in Littmann/Bitz/Pust sowie im Kompaktkommentar von Kirchhof. Es wird so sein, gemeint ist der innerstaatliche Lohnsteuerabzug.

Mfg

showbee

p.s. wenn du magst, schau ich Montag im Kirchhof/Söhn/Mellinghof nach, aber ich glaube nicht, dass dort mehr steht.
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06.06.2008, 16:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2008 16:24 von Catja.)
Beitrag: #16
RE: Antrags- oder Pflichtveranlagung?
showbee schrieb:p.s. wenn du magst, schau ich Montag im Kirchhof/Söhn/Mellinghof nach, aber ich glaube nicht, dass dort mehr steht.

Dank Dir für´s Suchen! Eilt nicht!

Aber: D.h. ich bin wieder bei Nr.1: Pflichtveranlagung nur, wenn Progressionseinkünfte > 410 € (und da isser niedriger).

Warum ich so kleinlich bin?
Auftraggeber ist nicht der Stpfl., sondern der Gast-Arbeitgeber (Konzerntochter).
D.h. die Entscheidung "Bei Nachzahlung: Abgeben, - ja oder naaa?" obliegt dem AG. (Im Entsendungsvertrag des ExPat steht, dass der seine steuerlichen Pflichten im Heimatland und im Gastland erfüllen muss (Hypotax-Berechnung).


Wenn ich aber in meiner Bearbeitung auf den Trichter komme: "Antragsveranlagung", dann sieht meine Honorarnote ganz anders aus, da ich ja eine nicht abzugebende Steuererklärung anders in Rechnung stellen muss, als eine ESt-Erklärung, die abgegeben wird.

Danke an alle, die mir ein Licht aufgesteckt haben / weiterhin aufstecken!

Für Faxe und eMails empfänglich: die Catja

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