Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurz mal aufregen...
30.05.2008, 14:05
Beitrag: #6
RE: Kurz mal aufregen...
Hallo,

schon mal in § 130 Abs. 3 SGB III geschaut?


Hier ist doch inzwischen gesetzlich geregelt, dass der Bemessungszeitraum auf 2 Jahre erweitert wird, wenn es zu Unbilligkeiten käme.

Die Intervention des Journalistenverbandes (und diverser Bundestagsfraktionen) sei Dank.

Ärger also überflüssig, wenn man denn die gesetzliche Fundstelle kennt!

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 11:03
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 11:11
RE: Kurz mal aufregen... - zaunkönig - 30.05.2008 14:05
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 14:19
RE: Kurz mal aufregen... - Jive - 30.05.2008, 15:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation