Kurz mal aufregen...
|
30.05.2008, 14:05
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Kurz mal aufregen...
Hallo,
schon mal in § 130 Abs. 3 SGB III geschaut? Hier ist doch inzwischen gesetzlich geregelt, dass der Bemessungszeitraum auf 2 Jahre erweitert wird, wenn es zu Unbilligkeiten käme. Die Intervention des Journalistenverbandes (und diverser Bundestagsfraktionen) sei Dank. Ärger also überflüssig, wenn man denn die gesetzliche Fundstelle kennt! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Kurz mal aufregen... - lieschenmueller - 30.05.2008, 09:58
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 11:03
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 11:11
RE: Kurz mal aufregen... - zaunkönig - 30.05.2008 14:05
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 14:19
RE: Kurz mal aufregen... - Jive - 30.05.2008, 15:06
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste