Kurz mal aufregen...
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30.05.2008, 10:50
Beitrag: #3
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RE: Kurz mal aufregen...
moment, es besteht natürlich die möglichkeit der bilanzierung zur gewinnermittlung! § 2 VIII BEEG regelt nur die 4/3 Rng als Mindestanforderung, sie verpflichtet nicht dazu, einkommen nach 4/3 zu ermitteln. wäre ja auch absurd bei einem e.Kfm., der ne handels- und steuerbilanz macht nur wegen elterngeld dann noch ne 4/3 rng. zu verlangen!
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Nachrichten in diesem Thema |
Kurz mal aufregen... - lieschenmueller - 30.05.2008, 09:58
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 11:03
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 11:11
RE: Kurz mal aufregen... - zaunkönig - 30.05.2008, 14:05
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 14:19
RE: Kurz mal aufregen... - Jive - 30.05.2008, 15:06
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