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FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
07.06.2008, 19:53
Beitrag: #21
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:
Zitat:3. 06.06.2008 Eingang weiter TEE mit Datum vom 05.06.2008

Ich gehe davon aus, dass es Dir vornehmlich um diese Entscheidungen geht. Diese gelten erst am 09.05.2008 als bekanntgeben. Alles was zwischen dem Tag der Aufgabe zur Post und der Bekanntgabe passiert, muss sich das Finanzamt auf die Fahnen schreiben. Dafür gibt es m.E. Rechtsprechung.

Zitat:06.06.2008 selber nochmal Az. BFH gefaxt (früh).

Das heisst, allerspätestens am 06.06.08 (wohl eher schon am 05.06. mit der Mail) und damit vor Bekanntgabe der TEE war dem Finanzamt bekannt, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe vorliegen.

Diese TEE sind daher rechtswidrig. Nun stehen dir 2 Möglichkeiten offen:
1. Anschreiben an das Finanzamt über den Vorstehen dort den Sachverhalt nochmals darstellen und darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe vor Bekanntgabe der TEE vorlagen. Deshalb eindringlich um isolierte Aufhebung der TEE bitten (heisst im Fachterminus so) zur Vermeidung weitere Klageverfahren.

2. Sollte das nichts bringen (was ich nicht hoffe), so bleibt Dir nur der Weg zum Gericht mit Klageantrag "isolierte Aufhebung der TEE".

Danke, den ersten Punkt werde ich realisieren.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2008, 14:59
Beitrag: #22
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,

möchte hier noch einmal zum eigenen Verständnis nachhaken.

Zitat:Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen als verfassungswidrig oder als gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßend angesehen werden. Änderungen dieser Regelungen werden von Amts wegen berücksichtigt: ein E I N S P R U C H ist insoweit N I C H T E R F O R D E R L I C H.
Dies gilt auch für den Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Anwendung der neuregelung zur Entfernungspauschale. Auch hier ist ein Einspruch nicht erforderlich, um eine Berücksichtigung ab dem ersten Entfernungskilometer zu erreichen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung zur Entfernungspauschale als verfassungswidrig ansehen sollte. Nur wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen wollen, weil sich durch die Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer eine Steuerminderung ergibt, ist ein Einspruch erforderlich. Falls das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale bestätigt, sind die in der Vollziehung ausgesetzten Steuerbeträge nach bzw. zurückzuzahlen und ferner Aussetzungszinsen in Höhe von 6% jährlich zu entrichten.

Soweit Original-Rechtsbehelfsbelehrung eines ESt-Bescheides 2007, und auch verständlich.

Was, wenn AdV beantragt wurde, dass BVerfG zum Ergebnis kommt, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt, jedoch dem Gesetzgeber die Möglichkeit lässt nachzubessern und das verfassungsrechtsverletzende Gesetz bis einschließlich 2008 aus Haushaltssicherungsgründen bestehen lässt?

Was, wenn der Gesetzgeber einen Nichtanwendungserlass herausgeben würde?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.06.2008, 15:11
Beitrag: #23
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Bei den TEE geht es nicht mehr um die Rentenversicherungbeiträge als Wk alleine, sondern gegen die TEE selbst.
Eine Teileinspruchsentscheidung ist nur sachdienlich, wenn vorab über Teile des Einspruchs entschieden wird, die tatsächlich zwischen den Beteiligten im Streit stehen.

Teileinspruchsentscheidungen über nicht streitige Teile der Steuerfestsetzung mit dem Ziel, eine Teilbestandskraft herbeizuführen, sind rechtswidrig.

Dazu ist ein Verfahren, wie hier bereits beschrieben, beim BFH anhängig.

Und es geht auch bei den Rentenversicherungsbeiträgen nicht um das höhere Recht, sondern um einfachrechtliche gründe, deshalb sind Einsprüche diesbezüglich erforderlich.


AdV bei Fahrtkosten würde bei einer Entscheidung für die Zukunft zur Rückzahlung mit Zinsen führen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2008, 15:16
Beitrag: #24
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Dann ist es wie üblich, der Stpfl. guckt in die Röhre. Ob mit Vorläufigkeit, mit Einspruch oder mit AdV ist dann total egal. Wenn das BVerfG eine solche Entscheidung fällen sollte, ist das Finanzamt ans geltende Gesetz gebunden. Dies gilt auch bei NV-Erlass, da die untergeordneten FÄ das tun müssen, was der BMF sagt. Nur die Richter, die sind in diesem Fall natürlich nicht an einen NV-Erlass gebunden. Dies wäre übrigens ein Grund, trotz Vorläufigkeit von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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16.06.2008, 16:15
Beitrag: #25
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,

Zitat:Dies wäre übrigens ein Grund, trotz Vorläufigkeit von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen.

So sehe ich das auch und würde daher grundsätzlich zum Einspruch i.V.m. Antrag auf ruhendes Verfahren beantragen.
Allerdings sehe ich in der Tat das bereits angesprochene Problem der Argumentation neben der Verfassungsbedenklichkeit. Was will man argumentieren, wenn nicht den Verstoß gegen das Leistungsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz?

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17.06.2008, 20:50
Beitrag: #26
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
zaunkönig schrieb:Hallo,

Zitat:Dies wäre übrigens ein Grund, trotz Vorläufigkeit von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen.

So sehe ich das auch und würde daher grundsätzlich zum Einspruch i.V.m. Antrag auf ruhendes Verfahren beantragen.
Allerdings sehe ich in der Tat das bereits angesprochene Problem der Argumentation neben der Verfassungsbedenklichkeit. Was will man argumentieren, wenn nicht den Verstoß gegen das Leistungsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz?


Die beiden Sachen reichen m.E. doch schon, verbunden mit der Begründung des nicht ausreichenden Rechtsschutzes, oder?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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