Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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15.04.2008, 14:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2008 14:57 von maxell.)
Beitrag: #4
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
frankts schrieb:Ich stimme showbee zu - nur ich schreibe gar nichts, wenn das FA anpassen soll. Schließlich schreiben die ja: "Hiermit erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb......." Und ich muß ja nicht Stellung nehmen. .....Auf Ihre Pflicht zur Angabe der für die Besteuerung erheblichen Tatsachen weise ich hin (§ 90 Abs. 1 AO)." Trotzdem Augen zu und gar nicht antworten? Bisher habe ich hier in Hinblick auf die VZ 2007 noch keine Anträge irgendwelcher Art gestellt. Ich kenne das so, dass wenn ich z.B. Antrag auf Anpassung nach unten gestellt habe es sich dann später aber herausstellt und abzeichnet, dass der Gewinn deutlich höher sein wird, ich unaufgefordert wieder Antrag auf Anpassung nach oben stellen muss. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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