das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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11.04.2012, 10:24
Beitrag: #245
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
(11.04.2012 10:12)ecro schrieb:(11.04.2012 09:07)Stadtkatze schrieb: Oftmals sind es auch Dinge, die mit der Erklärung oder dem Antrag hätten eingereicht werden können. @ecro genau !!! Wenn das FA den § 35a EStG ohne Nachweis einfach streicht, obwohl es der nahezu gleiche Betrag aus dem Vorjahr ist (Mietwohnung), mit dem Hinweis, das ohne Nachweis nichts anerkannt wird. Erst wenn man dann die Abrechnung hinterherschickt wird der Bescheid geändert. Die Erklärungen werden wie in den Vorjahren auch und vom Gesetzgeber gar gewünscht per kompr. Erklärung abgegeben. Einreichung von Unterlagen nicht notwendig lt. Elster.de . hier mal ab VZ 2011 gbt es auch für VZ ab 2008 Es gibt diesbezüglich m.E. auch Anweisungen auf die Anforderungen weitesgehend zu verzichten. Fazit: Es schadet nicht, wenn beide Seiten Ihr Gehirn einschalten. zum Thema Finanzkasse: Als ich noch im FA war, hat es die Finanzkasse auch mal gefreut jemanden eine Frage beantworten zu können. Ciao Dragon |
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