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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
21.07.2015, 16:06
Beitrag: #371
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
1. Ich bin vollkommen bei Dir, dass so etwas nervt!

2. Warum hast Du keine Anlage KAP mit abgegeben, obwohl Kapitaleinkünfte vorlagen, die nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben?

3. Zinsen nach §233a AO sind genauso im System gespeichert wie die anderen eDaten (LSt, VersBeiträge, RBM, etc.). Diese werden also automatisch vom System berücksichtigt.

4. Daten des BZSt, wie z.B. FSAK, USLO, Zauber oder Ozean, sind in uralten, DOS-basierten Anwendungen enthalten und NICHT mit dem System der Finanzverwaltung verknüpft. Sie müssen jedes mal -mehr oder weniger mühsam- einzeln, manuell abgerufen werden. Der Abruf dauert dabei schon mal bis zu 10 Minuten für ein einzelnes Jahr (und man kann immer nur ein Jahr abrufen!). Wenn man wie ich das Ganze nur 2-3 mal im Jahr braucht, muss man noch dazu erst jedesmal wieder in Saarlouis anrufen und sich freischalten lassen, denn die Anmeldung gilt nur immer für 3 Monate!

5. Hat hier wahrscheinlich das RMS zugeschlagen, dass Euch Beratern künftig noch einen Haufen Spaß einbringen wird. Denn im Moment erziehen wir eine Generation Amtsprüfer, die das Gehirn am Eingang des FA abzugeben haben. Es sollen künftig ausschließlich die vom System vorgegebenen Prüfhinweise abgearbeitet werden. Ein eigenes Denken/Prüfen ist nicht erwünsch! Und hier hat das System wohl halt keinen Hinweis ausgegeben! Im Fall von Jive aber schon!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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21.07.2015, 17:07
Beitrag: #372
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(21.07.2015 16:06)taxpert schrieb:  2. Warum hast Du keine Anlage KAP mit abgegeben, obwohl Kapitaleinkünfte vorlagen, die nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben?
Mein System hat keinen Hinweis ausgegeben Tongue

Bitte mal alle Berater die Hände hoch, denen der Mandant Steuer-Zinsgutschriften mitteilt oder die sie sich selber für die entsprechende Folgeveranlagung vormerken Big Grin
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21.07.2015, 17:10
Beitrag: #373
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Da ich mittlerweile, glücklicherweise mit dem Steuerkontenabruf arbeiten kann, sehe ich das in der Abfrage wenn Zinsen gezahlt worden sind.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu ManuelM für diesen Beitrag:
tosch (21-07-2015)
21.07.2015, 23:26
Beitrag: #374
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(21.07.2015 17:10)ManuelM schrieb:  Da ich mittlerweile, glücklicherweise mit dem Steuerkontenabruf arbeiten kann, sehe ich das in der Abfrage wenn Zinsen gezahlt worden sind.
Das ist Cool
Vielleicht sollte ich mal ein bisschen aufrüsten Rolleyes
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23.07.2015, 20:33
Beitrag: #375
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Denn im Moment erziehen wir eine Generation Amtsprüfer, die das Gehirn am Eingang des FA abzugeben haben
.
Das kann auch nur ein Betriebsprüfer sagen.

Zitat:Es sollen künftig ausschließlich die vom System vorgegebenen Prüfhinweise abgearbeitet werden.
Stimmt.

Zitat:Ein eigenes Denken/Prüfen ist nicht erwünsch!
Stimmt nicht.
Im Gegenteil.
Wir haben festgestellt, dass viele Amtsprüfer aufgrund der RMS-Hinweise sicherst einmal das Gesetz nehmen mussten, weil einiges Wissen doch nicht mehr vorhanden war....
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24.07.2015, 05:08
Beitrag: #376
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich sehe das genau wie taxpert. Die Entwicklung in der Finanzverwaltung führt dazu, dass die Bearbeiter sich auf steuerlichem Gebiet geistig zurück entwickeln müssen.
Man wird vom System regelrecht vergewaltigt.
Durch das RMS erhalten die Berater viele sinnlose und unqualifiziert formulierte Anfragen, die es bis RMS nicht gab.
Das passiert nur, weil nicht gedacht wird. Die Sachverhalte gab es vor RMS auch schon, sie wurden auch geprüft, nur wurde nicht immer angehört, weil es nicht notwendig war. Jetzt soll die Prüfung eines jeden PH dokumentiert werden - also sichert man sich doch gleich mal durch eine Anfrage ab.
Die Erfahrung von Petz habe ich nicht gemacht. Wenn es mal so wäre. Das, was ich beobachtet habe ging leider in die falsche Richtung.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.07.2015, 08:19
Beitrag: #377
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:
Zitat:Denn im Moment erziehen wir eine Generation Amtsprüfer, die das Gehirn am Eingang des FA abzugeben haben
Das kann auch nur ein Betriebsprüfer sagen.

Ich habe als Azubi genau die selbe Erfahrung gemacht.

Zitat:
Zitat:Ein eigenes Denken/Prüfen ist nicht erwünsch!
Stimmt nicht.
Im Gegenteil.
Wir haben festgestellt, dass viele Amtsprüfer aufgrund der RMS-Hinweise sicherst einmal das Gesetz nehmen mussten, weil einiges Wissen doch nicht mehr vorhanden war....

Bei den "einfachen" Sachverhalten oder Hinweisen mag das stimmen, alternativ wird aber auch einfach der Kollege gefragt und der sagt dann dass dieser Hinweis immer auftauchen würde und er einfach OK oder Geprüft schreibt. Insbesondere wenn ein Bearbeitungsrückstand aufzuholen ist.
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24.07.2015, 17:27
Beitrag: #378
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Der Risikomanager hat mehr Nach- als Vorteile. Sicher sind einige der Hinweise sinnvoll, aber wenn andere Sachverhalte explizit ignoriert werden sollen läuft da was falsch.
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25.07.2015, 09:48
Beitrag: #379
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:und der sagt dann dass dieser Hinweis immer auftauchen würde und er einfach OK oder Geprüft schreibt
Danke für die Bestätigung meiner Aussage.

Und mal nebenbei bemerkt, auch wenn es hier eigentlich nicht hingehört:

Man hat unabhängige Untersuchungen gemacht, bei der die selben Steuererklärungen einmal wie früher vom Bearbeiter geprüft wurden, zum anderen sind sie durch RMS gelaufen.

RMS brachte das höhere Mehrergebnis.

Besonders gravierend war der Unterschied bei der EÜR.

Warten wir mal ab, wenn auch die eBilanz durch RMS läuft.......
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25.07.2015, 10:08
Beitrag: #380
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Bei der EÜR ist der Filter auch sinnvoll. Die Hinweise betreffen meistens die USt und auch die abziehbaren Schuldzinsen. Die Korrektur ist ohne Denken einfach.
Bei der ESt verwundert mich das Ergebnis auch nicht.
Der Bearbeiter, der vor RMS "ordentlich " gearbeitet hat erkennt, dass die Hinweise den Sachverhalten entsprechenden, die er schon immer aufgegriffen hat ------> kein Mehrergebnis durch RMS.
Dann gibt es die Wenigen, die durch die Hinweise stutzig werden und mal prüfen ------> Mehrergebnis durch RMS und die, die vorher nichts gemerkt haben und die Hinweise jetzt auch nicht bearbeiten ------> vor RMS = nach RMS.
So kommt es zu dem Mehrergebnis ohne Aussagekraft. Diese Statistik ist für meine Begriffe wertlos. Sie ist allenfalls ein Versuch, RMS und Personalabbau in der Finanzverwaltung rechtfertigen.

...und Vergiss aber bitte nicht zu sagen, das es auch Minderergebnisse gibt. Allerdings dürften die geringer ausfallen. Ich sage besser nicht, warum das so ist.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Stadtkatze für diesen Beitrag:
ManuelM (27-07-2015)
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