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Das nervt das Finanzamt
06.09.2013, 12:24
Beitrag: #81
RE: Das nervt das Finanzamt
Hallo,

aus dem Chaos sprach eine Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Ich lächelte, ich war froh und es kam schlimmer ... Cool

Vielen Dank für diesen Sachverhalt von der "dunklen" Seite, was mir wieder zeigt, dass wir alle keine Engel sind ... Big Grin

Gruss
Uwe
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06.09.2013, 13:43
Beitrag: #82
RE: Das nervt das Finanzamt
(04.09.2013 07:55)Meandor schrieb:  Grrr...

Wenn im Bescheid steht, die Aufwendungen für Telekommunikation wurden entsprechend R 9.1 Abs. 5 LStR zu 20% als Werbungskosten anerkannt, da kein anderer Maßstab nachgewiesen wurde, warum schickt mir der Steuerberater dann im Einspruch einen Ausdruck des BMF Schreibens vom 06.07.2010, weißt in abwertendem Tonfall darauf hin, dass gemischt genutzte Aufwendungen in Höhe des betriebliche Anteils angesetzt werden können, aber macht ums Verrecken keine Angaben zum Umfang der Nutzung...

Wenn im Bescheid steht, dass die Mehraufwendungen für Verpflegung lediglich mit den Höchstbeträge für Deutschland angesetzt wurden, da keine Angaben gemacht wurden in welchem Land der Steuerpflichtige tätig. Warum steht dann im Einspruch im selben abwertenden Tonfall, dass selbstverständlich von einer Abwesenheit von 24 Stunden auszugehen ist, da bei einem andauernden Auslandaufenthalt von vier Monaten natürlich keine tägliche Rückkehr erfolgt.

Ich liebe Tage die mit solchen Einsprüchen anfangen. Da fragt man sich, warum sich manche Berater über mangelnde Erläuterungen beschweren, wenn die anderen sie offenbar gar nicht lesen.

Sorry liebe Anwesenden, aber das musste ich heute morgen mal loswerden, denn das Schreiben bemängelt im selben abfälligen Tonfall noch sechs weitere Punkte. Alles Punkte deren Abweichungen erläutert wurden. Aber anstatt auf die Erläuterungen einzugehen, gehen vier Punkte völlig am Bescheid vorbei.

Naja, der heutige Tag kann nur noch besser werden...

Der Berater würde von mir wohl einen etwas sarkastischen Brief zurückbekommen, mit der genaueren Definition, was denn noch fehlt. Wink
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06.09.2013, 18:22
Beitrag: #83
RE: Das nervt das Finanzamt
Es gab auch einen sarkastischen Brief zurück. Inzwischen kam ein Anruf von einer scheißfreundlichen Damen, die aber offenbar nicht genau wusste, was sie mir erzählen soll. Entweder die Vertretung oder ein Azubi :-)

Wir konnten die Sache klären und sie bespricht den Schriftverkehr mit ihrem Kollegen.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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31.05.2014, 10:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2014 10:56 von Petz.)
Beitrag: #84
RE: Das nervt das Finanzamt
Hallo,
ich möchte mal eine Bitte äußern :

Gewinne/Verluste aus Beteiligungen an PersGes bitte bei Datev in die Rubrik "Mitunternehmer" eintragen, dann landet es auf der Anlage GSE auch in die richtige Zeile.
Trägt man es bei "gesonderte Feststellung" ein, produziert man beim FA einen Abbruchhinweis und der Bearbeiter muss die Kennziffer ändern.....
Richtiger wäre es, wenn Datev die zweite Rubrik "gesonderte und einheitliche Feststellung" genannt hätte...
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31.05.2014, 12:04
Beitrag: #85
RE: Das nervt das Finanzamt
Ähm... an welcher Stelle im Ablauf?

®
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31.05.2014, 20:55
Beitrag: #86
RE: Das nervt das Finanzamt
Bin leider kein Datev-Fachmann, ich hab nur kürzlich in einem Telefonat erfahren, dass man da differenzieren kann...
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31.05.2014, 23:42
Beitrag: #87
Das nervt das Finanzamt
Man muss im Datev Programm nur die Hilfe anschauen, da steht beschrieben was eingetragen werden soll.
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01.06.2014, 06:31
Beitrag: #88
RE: Das nervt das Finanzamt
(31.05.2014 23:42)limo schrieb:  Man muss im Datev Programm nur die Hilfe anschauen, da steht beschrieben was eingetragen werden soll.


Danke. Und in WELCHEM Datev-Programm?

®
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01.06.2014, 11:41
Beitrag: #89
Das nervt das Finanzamt
Einkommensteuer
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02.06.2014, 07:26
Beitrag: #90
Das nervt das Finanzamt
Inhaltlich nachvollziehbar: gesonderte Feststellung ist der Einzelunternehmer mit abweichendem Betriebsstätten-FA; kennen die Großstädter idR nicht, weil hier dann auch die Zuständigkeit für ESt mitgezogen wird.
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