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Das nervt das Finanzamt
02.08.2012, 10:27
Beitrag: #61
RE: Das nervt das Finanzamt
Das ist dann aber ein Problem der FA-Organisation. Tongue


...bin schon weg
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02.08.2012, 10:33
Beitrag: #62
RE: Das nervt das Finanzamt
Hallo Kiharu,

so ähnlich dürfte es hier auch sein. In manchen Fällen ist manchmal ganz gut, sich diese unnütze Arbeit zunütze zu machen. Ich weiß, dass das nicht ganz finanzamtfreundlich ist, aber wenn es dem mandanten nützt.........
Ich meine damit aber keine sinnlosen Einsprüche.

Nur meine ich dass eine Diskussion über Zweckmäßigkeit von ganz allgemein Schriftverkehr immer in eine Sackgasse führen wird. Wieviel von beiden Seiten wegen nix und wieder nix geschrieben wird, ist doch zum Haare raufen. Wenn jeder Briefverfasser sich vorher überlegen würde, was bringt das? wäre schon viel gewonnen. Habe jetzt gerade mit einem Mandanten diskutiert, ob wir für ihn einen Einspruch wegen 25€ VZ einlegen sollen. Ich habe es ihm vorgerechnet- Fazit- er bezahlt ihn lieber.
frankts

frankts

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03.08.2012, 09:08
Beitrag: #63
RE: Das nervt das Finanzamt
Vielleicht hat der Berater auch nur Ärger mit seinem Mandanten und der hat dem Berater "genötigt" die Einsprüche einzulegen. Dann würde ich auch nie und nimmer den Einspruch zurücknehmen (Haftung) und mit der EE winken und den Mandanten an die Wand fahren lassen (weil Klagen kostet ja Geld).

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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03.08.2012, 09:14
Beitrag: #64
RE: Das nervt das Finanzamt
Solche Mandanten gibt es. Aber das formulier ich dann aber auch in den Einspruch. Ich will ja nicht, daß mein Name (dürfte bei den hiesigen FAs bekannt sein) in Verruf kommt. Cool
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03.08.2012, 09:54
Beitrag: #65
RE: Das nervt das Finanzamt
(03.08.2012 09:14)Opa schrieb:  Solche Mandanten gibt es. Aber das formulier ich dann aber auch in den Einspruch. Ich will ja nicht, daß mein Name (dürfte bei den hiesigen FAs bekannt sein) in Verruf kommt. Cool

Namens und im Auftrag......
oder?
frankts

frankts

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03.08.2012, 10:04
Beitrag: #66
RE: Das nervt das Finanzamt
So in etwa.
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03.08.2012, 13:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2012 13:48 von meyer.)
Beitrag: #67
RE: Das nervt das Finanzamt
(03.08.2012 09:54)frankts schrieb:  Namens und im Auftrag......
oder?
frankts
Darin kann ich keine Absetzbewegung des Beraters zum Mandanten erkennen, das schreibe ich immer.

Das dokumentiert lediglich, dass man die Ausführungen als Vertreter und im Auftrag des Mandanten macht, also in welchem Verhältnis man zum Steuerpflichtigen steht, für den man tätig wird , also dass man eben nicht ohne Auftrag oder im eigenen Namen etwas von sich gibt. (OK, könnte man bei einem Schreiben eines StB wohl auch im Wege der Auslegung herausbekommen). Das heißt aber überhaupt nicht, dass man nicht inhaltlich voll hinter den Äußerungen steht.

Wenn man eigentlich anderer Meinung als der Mandant ist, wird das bei unsinnigen Dingen eher anderweitig zwischen den Zeilen deutlich, z. B. "unser Mandant ist der Auffassung, dass ...". Hieraus könnte man schließen, dass das nicht zwingend die eigene Auffassung ist.

Allerdings ist nicht jeder ein Formulierungskünstler, insofern sollte man ohnehin nicht jede Formulierung auf die Goldwaage legen. Manche Formulierungen sind auch nur missglückt und/oder nicht ausreichend Korrektur gelesen.
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03.08.2012, 16:45
Beitrag: #68
RE: Das nervt das Finanzamt
Manche Berater finden es tatsächlich nicht toll, sinnfreie Rechtsbehelfe einzulegen. Wenn sie allerdings "genötigt" werden tun sie es letztendlich doch. Was sollen sie auch tun.
Ich habe dann aber schon Anrufe bekommen in denen diese Rechtsbehelfe angekündigt wurden.
Ändert zwar nichts an der Sache, aber der Berater fühlt sich besser.

Ich gebe mir bei der Ersterörterung dann besonders große Mühe. Schließlich kann ich die auch so schreiben, dass sie nur der Berater versteht. Der kann seinem Mandanten dann erzählen, dass das Verfahren nur gewonnen werden kann, wenn der Passierschein A 38 vorgelegt werden kann Big Grin

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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21.09.2012, 11:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2012 11:45 von taxpert.)
Beitrag: #69
RE: Das nervt das Finanzamt
PAO vom September 2010(!), Beginn der Prüfung Oktober 2010. Bereits am ersten Tag wird der (auch in der StAkte nicht vorhandene) KG-Vertrag angefordert. Ende der "aktiven" Prüfung Mitte Februar 2011. Bis etwa Mitte Juli treffen (fast) alle angeforderten Belege und Auskünfte ein! Bei mehreren (gefühlt 100) nachfolgenden Telefonaten, in denen nach dem KG-Vertrag gefragt wird, kommt die gleiche Aussage: "Nächste (oder übernächste) Woche habe ich eine Besprechung mit dem Mandanten, dann bekomme ich den Vertrag!".

Jetzt, also nach fast zwei Jahren, und einer Anfang kommender Woche auslaufende Androhung eines Verzögerungsgeldes kommt der Anruf, dass die KG leider gar keinen Vertrag hat! Der Berater traut sich noch nicht einmal selber anzurufen, sondern lässt eine seiner Mitarbeiterinnen anrufen!

Muss man sich als Berater derart für seine Mandanten verbiegen und den Prüfer ständig belügen (anders kann ich die Aussagen im Rückblick nicht bewerten!)? Der bisher eher gute Ruf dieses Beraters ist in unserer Bp-Stelle damit hinfällig geworden, denn solch eine "Leistung" spricht sich rum! Sehen manche Berater nicht, dass sie sich mit solchen Eskapaden selber ins Abseits stellen und künftig vom FA kein Entgegenkommen zu erwarten haben?

Schönes Wochenende!

taxpert (wiedermal aus dem Kosovo zurück!)

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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21.09.2012, 12:49
Beitrag: #70
RE: Das nervt das Finanzamt
(21.09.2012 11:44)taxpert schrieb:  Jetzt, also nach fast zwei Jahren, und einer Anfang kommender Woche auslaufende Androhung eines Verzögerungsgeldes kommt der Anruf, dass die KG leider gar keinen Vertrag hat! Der Berater traut sich noch nicht einmal selber anzurufen, sondern lässt eine seiner Mitarbeiterinnen anrufen!
Ob der Berater sich verbogen hat oder selbst vom Mandanten immer wieder hingehalten wurde, kann man daraus nicht sicher entnehmen, zumindest scheint er sich aber nicht richtig dahintergeklemmt zu haben. Oder es gibt einen Vertrag, den man nicht vorlegen will, weil der z. B. der praktischen Umsetzung nicht ganz gerecht wird.

Aber mal ganz davon abgesehen: Kann es überhaupt eine KG geben ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag? Irgendwie muss doch zu Gesellschaftern (insbesondere den Kommanditisten) geregelt sein und irgendwie kamen ja wohl auch die Eintragungen im Handelsregister zustande? Die Gesellschaft wurde doch irgendwie gegründet?

Ist nicht gerade mein Spezialgebiet, daher formuliere ich das mal als Frage.
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