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Das nervt das Finanzamt
29.07.2008, 17:22
Beitrag: #51
RE: Das nervt das Finanzamt
Ja, stimmt, jetzt fällt's mir wieder ein:

Alleine Anlage EÜR übertragen geht noch nicht.

Aber man könnte ja ESt und EÜR übertragen.

Wenn man möchte, ESt auf herkömmlichen Formularen ausdrucken und ans FA senden, die EÜR per Elster-Ausdruck. Die ESt verschwindet dann im Elster-Nirwana.

Würde mir persönlich gut gefallen, wenn zumindest die EÜR per Elster da wäre.....
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29.07.2008, 19:51
Beitrag: #52
RE: Das nervt das Finanzamt
Zum Thema ELSTER würde mich interssieren ob das auch alle Berater hier schon "brav" verwenden...

Wir übermitteln alles was per ELSTER geht.

Ich denke die Vorzüge sind auf beiden Seiten.

Da das Finanzamt ein sogenanntes Risikomanagement-Programm hat werden 08/15 Erklärungen ohne großes Risiko meistens "durchgewunken"...

Also schön nicht "auffallen", dann klappts schon mit der EST :-)
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30.07.2008, 07:41
Beitrag: #53
RE: Das nervt das Finanzamt
Wir machen das schon - vor allem lassen wir über jede Einkommensteuererklärung die elster-Plausiprüfung laufen, da tauchen die verstecktesten Erfassungsfehler auf. Die Übermittlung der Anlage EÜR ist so eine Sache, damit haben viele beim FA ein Problem. Da wird eine althergebrachte Gewinnermittlung angefordert, was ich aber grundsätzlich mit dem Hinweis auf die eindeutige gesetzl. Lage ablehne. Zur Not stelle ich einen Kontennachweis zur EÜR zur Verfügung, aber nur wenn das Finanzamt gar keine Ruhe gibt.
frankts
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31.07.2012, 11:48
Beitrag: #54
RE: Das nervt das Finanzamt
Warum können manche Steuerberater nicht mal ihre blödsinnigsten Einsprüche zurück nehmen???

Einspruch mit Antrag auf RdV gegen F-Bescheide 08-10 seit Jahr und Tag verfristet (mind. 4 Monate drüber). Finanzamt weist auf die Verfristung hin und bittet um Rücknahme. Hinsichtlich des Jahres 10 ist ein VdN enthalten. Das Finanzamt ist so nett und deutet um in Änderungsantrag und lehnt diesen ab. Alles in einem Schreiben.

Es folgt Einspruch gegen die Ablehnung des Änderungsantrages für F 10. Von der Rücknahme der verfristeten Einsprüche natürlich keine Rede. Das Finanzamt bittet daher nochmals um Rücknahme der verfristeten Einsprüche aber der Berater stellt sich tot.

Ich find das toll. Da versucht das FA zumindest das zu retten, was zu retten ist aber von Seiten des Beraters kommt wieder einmal nichts zurück.

Jetzt muss ich über verfristete Einsprüche entscheiden, die völlig sinnlos sind, während andere Einsprüche in dieser Zeit wieder zurückgestellt werden müssen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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31.07.2012, 12:05
Beitrag: #55
RE: Das nervt das Finanzamt
Da machst du doch nur ein Schubfach auf und holst eine Standart-EE raus. Cool
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01.08.2012, 09:13
Beitrag: #56
RE: Das nervt das Finanzamt
genauso wuerd ichs auch machen :-)

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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01.08.2012, 11:06
Beitrag: #57
RE: Das nervt das Finanzamt
Zitat:genauso wuerd ichs auch machen :-)

Als Berater? Totstellen? Cool

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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01.08.2012, 11:16
Beitrag: #58
RE: Das nervt das Finanzamt
Nein, das Standard-Schreiben für die Rücknahme des Einspruchs ... Tongue

Gruss
Uwe
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01.08.2012, 22:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2012 22:17 von Jive.)
Beitrag: #59
RE: Das nervt das Finanzamt
(01.08.2012 11:06)Kiharu schrieb:  Als Berater? Totstellen? Cool

dito uwe .-) Tongue

getrost dem Motto : " Wie es in den Wald hineinschalt ...." pflege ich einen vernünftigen Umgangston mit dem FA.

So etwas wie totstellen geht gar nicht ... egal ob man als Beraer tätig ist, oder auf der dunklen Seite der Macht arbeitet ...

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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02.08.2012, 09:02
Beitrag: #60
RE: Das nervt das Finanzamt
Also, 1. ist das nicht der einzige Fall von diesem Berater, der exakt so läuft (gestern schlug der nächste Fall auf) und 2. kosten auch diese Fälle Zeit.

Euch ist offensichtlich der Ablauf nicht klar. Wenn der Einspruch in der Veranlagung eingeht, muss er in die Rb-Liste eingetragen werden. Dann wird er zunächst vom "Verursacherbereich" bearbeitet. Erfolgt keine Rücknahme, wird der Einspruch an die Rb-Stelle abgegeben. Dazu muss der entsprechende Vordruck ausgefüllt werden. Dann geht der Fall zum SGL der Veranlagung, der prüft, ob der Fall abgabereif ist. Dann muss die Akte durch den Boten zum SGL der Rb-Stelle, der prüft auch nochmal, ob der Fall abgabereif ist. Im nächsten Schritt geht die Akte zum 1. Bearbeiter der Rb-Stelle und wird von dort an den zuständigen Bearbeiter der Rb-Stelle verteilt. Nun muss ich den Einspruch erfassen und den Vordruck (s.o.) weiter ausfüllen und wieder zurück an den Veranlagungsbezirk schicken. Dann erst kann ich die EE schreiben.

Nun habt ihr ein Bild davon, wieviel Leute ihre Arbeitszeit damit verplempern, sinnlose Einsprüche zu bearbeiten.

Und auf der anderen Seite ist dann das Geheule groß, wenn das FA mal wieder nicht schnell genug ist.

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