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# 1: Arbeitszimmer
07.10.2009, 16:08
Beitrag: #31
RE: # 1: Arbeitszimmer
ein grund weshalb lehrer bei uns nicht als mandant angenommen werden Big Grin

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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07.10.2009, 18:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2009 21:25 von meyer.)
Beitrag: #32
RE: # 1: Arbeitszimmer
Kiharu schrieb:Generell führt eine AdV nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zur Erstattung einbehaltener LSt. Bisher habe ich erst drei solcher Ausnahmen gehabt (unter anderem Pendlerpauschale und AZ).
Weiß ich ja, deshalb war mir das bei der Pendlerpauschale auch schon aufgestoßen und war der Sache damals mal auf den Grund gegangen.

Hab jetzt nochmal nachgesehen:

Aus AEAO zu § 361 Nr. 4.6.1 vorletzter Absatz:

"Wesentliche Nachteile" liegen auch vor, wenn der BFH oder ein FG von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Vorschrift überzeugt ist und deshalb diese Norm gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt hat (BFH-Beschluss vom 22.12.2003 IX B 177/02, BStBl. 2004 II S. 367).

Die Entscheidung des BFH im AdV-Verfahren würde demnach dazu allein noch nicht ausreichen, aber es gibt ja bereits einen Vorlagebeschluss des FG Münster, so dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

Der BMF müsste sich daher gegen seine (bisherigen) eigenen Anweisungen und die BFH-Rechtsprechung stellen, wollte er in dem Fall die Erstattung überzahlter Lohnsteuer im AdV-Verfahren nicht gewähren. Die Anweisung gibt es für diese Fälle zudem schon im AEAO auch ohne gesondertes BMF-Schreiben.

Die Lehrer-Thematik kann ich aus meiner Erfahrung (Mandant- und Verwandtschaft) nur bestätigen. Der normale Lehrer hat sowieso ausschließlich beruflich veranlasste Aufwendungen, er ist ja quasi immer im Dienst. Jegliche Privatsphäre ist ihm fremd, daher hat er auch keinerlei Aufwendungen, die unter § 12 EStG zu subsumieren wären.

Entsprechend werden auch die Unterlagen aufbereitet, mitunter mit seitenlangen weitschweifigen Erläuterungen.

Kleine Anekdote: Bei Einführung der Entfernungspauschale war meine Schwester gerade Lehramtsreferendarin und ging zu Fuß zur 1,5 km entfernten Schule (Einkünfte, wie ich glaube, noch unter dem Grundfreibetrag). In irgendeiner Veranstaltung wurde was in Sachen Steuer erzählt. Voller Begeisterung brachte Sie anschließend an, Sie könne ja jetzt auch die Fußwege absetzen ... (die Sportsachen als Sportlehrerin sowieso).
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07.10.2009, 20:13
Beitrag: #33
RE: # 1: Arbeitszimmer
Danke für deine äußerst lehrreichen Ausführungen zur AdV. Das meine ich wirklich ernst!

Hast auch einen Hang zur AO? Big Grin

Kommt selten vor in Beraterkreisen ist aber durchaus nützlich. Man muss ja nicht so pervers veranlagt sein, wie ich Rolleyes

Ich wusste ja gar nicht, dass in Beraterkreisen die Lehrer auch verpöhnt sind. Naja, warum soll sich nur das FA ägern.

Aber leider können wir uns die Kundschaft nicht aussuchen (genau wie du deine Verwandschaft) deshalb bleibt mir nichts übrig, als mich meinem Schicksal zu ergeben Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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07.10.2009, 21:14
Beitrag: #34
RE: # 1: Arbeitszimmer
Kiharu schrieb:Hast auch einen Hang zur AO?
Jepp. Insbesondere bei solchen Sachen. Ich lasse mich da ungern vom FA überraschen.Wink

Haftung mag ich nicht so, was aber auch an den meist nachteiligen Folgen für die Mandantschaft liegen mag..
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08.10.2009, 08:31
Beitrag: #35
RE: # 1: Arbeitszimmer
Zitat:Ich wusste ja gar nicht, dass in Beraterkreisen die Lehrer auch verpöhnt sind.
Und ob. Bei unseren gelegentlichen Treffen usw. braucht nur einer erzählen "Also neulich war ein Lehrer bei mir..." schon gröhlt der ganze Raum.
Vor allem liebe ich die, die mit Zeitungsausschnitten zu mir kommen und fragen ob ich dies und das denn wüsste und auch in ihrer Erklärung berücksichtigt hätte. *grrrr*
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08.10.2009, 09:21
Beitrag: #36
RE: # 1: Arbeitszimmer
Opa schrieb:
Zitat:Ich wusste ja gar nicht, dass in Beraterkreisen die Lehrer auch verpöhnt sind.
Und ob.

Kann ich nur bestätigen (sowohl aus Verwandtschafts- als auch aus Mandatskreisen):
Gott weiss alles.
Lehrer wissen alles besser.

Gruß, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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08.10.2009, 10:26
Beitrag: #37
Smile RE: # 1: Arbeitszimmer
Catja schrieb:Gott weiss alles.
Lehrer wissen alles besser.
Wohl wahr, wohl wahr.
Mein Bruder weiß es soooo gut, dass er seine Steuererklärungen selber macht. Big Grin Und das macht wiederum mich gaaaanz glücklich. Und trägt mächtig zum Familienfrieden bei.

Die letzte Lehrerin aus der Mandantschaft hat sich mit 51 Jahren frühpensionieren und danach zur Tierheilpraktikerin ausbilden lassen. Der geht es heute so gut wie nie zuvor.
Auch bei den Lehrern gibt es solche und solche. Aber bei einer Anmeldung eines Lehrers weiß ich nie, ob ich mich auf ein neues Mandat freuen oder zur Schonung der Nerven lieber ablehnen und mich besser in den Garten in die Sonne setzen soll. Wink
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13.10.2009, 20:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2009 20:48 von Lemgun.)
Beitrag: #38
RE: # 1: Arbeitszimmer
Meine Eltern waren Lehrer, sind inzwischen pensioniert. Hatte damit gedroht, wenn sie mir nix glauben wollen bei der Steuererkärung und alles viel besser wissen, dass sie ja dann ihren Sch... alleine machen können. Seitdem sind sie umerzogen. Smile

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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15.04.2010, 15:32
Beitrag: #39
RE: # 1: Arbeitszimmer
In den Bescheiden steht als Vorläufigkeit u. a. :

Zitat:Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgeset-zes 2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG)

Mein Problem:

Bis 2006 wurde das AZ als beschränkt abzugsfähig anerkannt, ab 2007 nicht mehr bei einem Mitglied von mir.

Ab 2007 habe ich immer alle Kosten des AZ beantragt. Ab 2007 ist der Vorläufigkeitsvermerk enthalten in den Bescheiden.

Alle Bescheide bestandskräftig.

Jetzt macht das Mitglied glaubhaft, dass eine volle Abzugsmöglichkeit des AZ schon immer bestanden hätte.

Nehmen wir mal an, dass dies stimmt und das FA geht da mit.

Nimmt dann das FA auf Antrag auch eine Änderung der Bescheide ab 2007 vor, oder sagt es, Pech gehabt, für die volle Anerkennung des AZ wären die Bescheide bestandskräftig?

Ich habe beantragt.

Was meint Ihr dazu?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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30.07.2010, 17:50
Beitrag: #40
RE: # 1: Arbeitszimmer
Aus aktuellem Anlass, da die jetztige Regelung zum AZ ja nunmehr verfassungswidrig ist ...


Was mache ich jetzt mit einem Lehrer, der AZ kosten i.H.v. 1700,-- hat ???

Die vollen 1700,-- ansetzen oder begrenzung auf 1250,-- wie früher??

Die Begrenzung ist ja eigentlich durch die neue Regelung ersetzt worden.

Gilt jetzt wieder die Alte oder gibts nun keine Gesetzesregelung und damit keine Begrenzung dazu ??

Was meint Ihr ??

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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