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Auflösung Rückstellung, Verjährung
13.03.2008, 22:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 22:31 von Kiharu.)
Beitrag: #1
Auflösung Rückstellung, Verjährung
Hallo Ihr Wissensträger und -innen,
Hab ein Einspruchsverfahren nach BP. Steuerpflichtiger wohnt in A und hatte bis 2000 in B ein Gewerbe. Für 2000 wurde unter anderem geprüft. Die Prüferin hat eine eingebuchte Verbindlichkeit (Fremdarbeiten) nicht anerkannt. Im Einspruchsverfahren vertrete ich die Auffassung, dass zwar keine Verbindlichkeit zu buchen aber ein Rückstellung für eine ungewissen Verbindlichkeit einzustellen ist. Zum 31.12.2000 erfolgte auch die Betriebsaufgabe. Lt. BFH-Rechtsprechung bleibt die Rückstellung jedoch auch nach Betriebsaufgabe notwendiges Betriebsvermögen. Das heisst, sie kann also weiter bestehen bleiben.

Der der Stpfl. nun in B kein Gewerbe mehr hat und damit eine gesonderte Feststellung ausscheidet, muss des A-Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuer die Rückstellung überwachen.

Meine Bedenken gehen jetzt dahingehend: Wenn in 2002 die Voraussetzungen für die Rückstellung bereits wieder entfallen sind und sie daher aufzulösen wäre aber die Festsetzung bereits verjährt ist, wie ist dann die Erfassung als nachträgliche Betriebseinnahme gewährleistet?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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14.03.2008, 06:43
Beitrag: #2
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung
Da sieht man mal, wozu ein Forum gut ist. Nachdem ich mir mein Problem von der Seele geredet habe, hab ich noch ein Urteil gefunden (BFH 10.2.1994, IV R 37/92). Danach wird nicht die Festsetzung des Jahres geändert, wo die Voraussetzungen für die Rückstellung entfallen, sondern es wird das Jahr der Betriebsaufgabe nach § 175 AO Abs. 1 Nr. 2 AO geändert.

Heisst für mich also, ich muss vor Einstellung der Rückstellung prüfen, ob die Voraussetzungen dafür nicht bis heute entfallen sind.

Hier noch eine Anmerkung: Die Prüferin ging bis ins Jahr 1996 mit ihren Feststellungen zurück. Dies ging jedoch nur mit verlängerter Festsetzungsfrist wg. Steuerhinterziehung. Fuhr dann ein dickes Mehrergebnis ein und kassierte den Einspruch.
Meine erste Amtshandlung war erstmal, die Jahre 1996 bis 1998 wieder auf den Ursprungszustand zurückzusetzen. Als ich sie fragte, ob ihr der Begriff subjektiver Tatbestand oder Vorsatz bekann wären, sah sie mich mit tellergroßen Augen an. (Er hätte doch mehr Erlöse gehabt, dass müsste man doch ändern können.)

Auch wenn die Rbh-Stelle von allen Seiten gehasst wird (Berater betiteln mich als hartherzig !!! meine Kollegen bangen um ihre Mehrergebnisse) ich mag meinen Job. Ich habe zumindest teilweise jeden Tag die Möglichkeit Fehler die gemacht wurden, wieder richtig zu stellen.

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14.03.2008, 09:30
Beitrag: #3
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung
Wußte gar nicht, dass das Finanzamt bis nach 21:00 Uhr geöffnet hat. Wink Und dann schon wieder so früh auf den Beinen!!!

Ciao Dragon
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14.03.2008, 11:13
Beitrag: #4
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung
Ich bin Steuerrechtler aus Leidenschaft. Sonst könnte man diesen Wahnsinn wohl auch nicht mehr ertragen.

Aber was glaubst Du, wie die Berater manchmal erschrecken, wenn ich um 18.30 Uhr bei denen anrufe und mich als Finanzamt zu erkennen gebe. Ist jedes Mal ein echter Spass.

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14.03.2008, 11:27
Beitrag: #5
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung
Kiharu schrieb:Aber was glaubst Du, wie die Berater manchmal erschrecken, wenn ich um 18.30 Uhr bei denen anrufe und mich als Finanzamt zu erkennen gebe. Ist jedes Mal ein echter Spass.

Das kann ich zu 100% bestätigen. Es ist aber auch tatsächlich mehr als ungewöhnlich, wenn man es gewohnt ist, ab 13 Uhr keinen "normalen" Sachbearbeiter oder die Finanzkasse an den Hörer zu bekommen.
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14.03.2008, 11:35
Beitrag: #6
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung
Zitat:Aber was glaubst Du, wie die Berater manchmal erschrecken, wenn ich um 18.30 Uhr bei denen anrufe und mich als Finanzamt zu erkennen gebe. Ist jedes Mal ein echter Spass.

Das kenne ich von einem meiner Ausbilder damals in der Arbeitnehmerveranlagung. Der war auch immer bis 20 Uhr(Toreschluss beim FA) am arbeiten.

Bezüglich Arbeitszeit trauere ich dem FA hinterher. War schon schön die Gleitzeit.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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