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Offenlegung einer GmbH i.L.
21.02.2008, 10:28
Beitrag: #1
Offenlegung einer GmbH i.L.
Ich steh grad ziemlich auf dem Schlauch. :-(

Wir haben eine GmbH, die in 2006 liquidiert und aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Bisher bin ich davon ausgegangen, diese sei auch nicht mehr offenlegungspflichtig.

Jetzt kam allerdings das Schreiben mit der Ordnungsgeldandrohung nach § 335 HGB.

Wie seht ihr das? Muss eine bereits liquidierte und aus dem HR gelöschte GmbH noch offenlegen?
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21.02.2008, 13:15
Beitrag: #2
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Die GmbH ist nicht mehr existent, also hat Sie auch keinen GF mehr, ich würde den Brief als "nicht zustellbar" zurückgehen lassen.
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21.02.2008, 14:16
Beitrag: #3
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
mmh, ist keine schlecht Idee. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Problem damit auch längerfristig gelöst ist.
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21.02.2008, 14:48
Beitrag: #4
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo,

also ich denke das Problem ist einfach ein verwaltungstechnisches, die Computer vom HRB haben einfach die Datenbank nach allen offenlegungspflichtigen Gesellschaften per 31.12.2006 abgescannt, die noch nix eingereicht haben. Eine Querprüfung, ob die Gesellschaft noch existent ist, hat hier m.E. nicht stattgefunden. Insoweit muss man sich einfach auf den Standpunkt stellen: von einem Nichts kann auch nur Nichts verlangt werden. Im übrigen entfällt auch der Regelungsgehalt / Zweck einer Offenlegung bei gelöschten Gesellschaften und zuguter letzt ist auch kein Zwangsmittel mehr festsetzbar, ohne Adressaten ist ein Verwaltungsakt die Nichtigkeit auf die Stirn geschrieben.

Mfg

showbee
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21.02.2008, 15:04
Beitrag: #5
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
OK, da triffst du jetzt ganz meine Meinung. Es wüde für mich einfach keinen Sinn machen, dass hier noch eine Offenlegung stattzufinden hat. Allerdings war ich mir da nicht zu 100% sicher.
Ich werde einfach mal Einspruch einlegen und die Nichtigkeit mangels existentem Adressaten in den Raum stellen.
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21.02.2008, 18:26
Beitrag: #6
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
bist du der ex-GF oder der StB der ex-GmbH? Die Aufforderung ist sicher an die GmbH adressiert, oder? Also sollte ein Hinweis auf Löschung genügen, ggf. den Wisch vom HR einfach rantackern.
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