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Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
12.02.2008, 10:29
Beitrag: #11
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo,

bitte nicht verzweifeln, ich habe das schon richtig verstanden! Bin vielleicht nur etwas verbohrt und versuche es trotzdem! Wegen der Einspruchskosten mache ich mir keine Gedanken.
Ich berichte, wie es ausgeht!

Grüße Ulrike
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12.02.2008, 12:18
Beitrag: #12
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
ulrike schrieb:bitte nicht verzweifeln, ich habe das schon richtig verstanden!

Hallo,

dann schreib doch nicht:

ulrike schrieb:du kommst also zum gleichen ( wünschenswerten ) Ergebnis wie ich!

Es stimmt scheinbar ja nicht. Ich finde volle Versteuerung und Anrechnung richtig, nicht Befreiung und Progressionsvorbehalt.

Gruß,

showbee
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26.02.2008, 22:24
Beitrag: #13
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo,

die Ehefrau ist doch im September aus Deutschland weggezogen. Hat sie denn den Wohnsitz in D aufgegeben? Irgendwo wird geschrieben, dass sie sich abgemeldet hat. Die Meldung bei der Gemeinde ist zwar unerheblich, es ist jedoch ein Indiz dafür, dass sie ihren Wohnsitz und somit die unbeschränkte Steuerpflicht im September aufgegeben hat.

Ist das so? Das geht soweit ich den undurchsichtigen Thread überhaupt blicke, nicht eindeutig aus dem Sachverhalt hervor.

Wenn das der Fall ist, gilt für die Zeit ab Wegzugsdatum: Die Schweiz ist Ansässigkeitsstaat nach DBA. Folge: Die Schweiz muss die Doppelbesteuerung vermeiden nach Art. 24 Abs. 2 DBA Schweiz. Deutschland kann die Einkünfte aus der Schweiz in 2006 im Rahmen des §32b Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigen.

Und selbst wenn sie den Wohnsitz nicht in D aufgegeben hat, ist m.E. die Schweiz trotzdem Ansässigkeitsstaat ab Wegzugsdatum. Schließlich ist das Kind mit in die Schweiz gezogen und sie arbeitet in der Schweiz. Also: Persönlicher und wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz. Dann gilt für die Schweizer Einkünfte §32b Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Es kommt also darauf an, in welcher Zeit sie die Einkünfte aus der Schweiz erzielt hat. Das sehe ich hier leider auch nicht aus dem Sachverhalt oder steht das irgendwo?

Gruß,

Andreas
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27.02.2008, 19:00
Beitrag: #14
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo Andreas,

die Einkünfte in der Schweiz wurden tatsächlich nach dem Wegzug aus D erzielt ( deswegen ist sie ja zurückgezogen!) und auf den § 32b habe ich auch meine Argumentation gestützt. FA meint aber immer noch, es habe Recht und bezieht sich auf Art. 17 DBA Schweiz! Und da auf den Begriff "kann" und meint, durch die unbeschränkte Steuerpflicht seien eben alle Einkünfte voll steuerpflichtig!

Ich kämpfe weiter und habe noch ein paar Tage Zeit, um neue Argumente zu bringen!

Danke für die Mühe
Ulrike
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28.02.2008, 10:29
Beitrag: #15
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo Ulrike,

na wenn die Einkünfte nach Wegzug erfolgten, hat das FA ganz einfach Unrecht und sollte vor dem FG keine Chance haben. Allerdings musst Du richtig argumentieren.

Es ist vollkommen egal, ob Art. 15 oder 17 DBA zutrifft. Argumentiere, dass die Schweiz Ansässigkeitsstaat ab Wegzug ist und verweise sie auf Art. 4 Abs. 5 DBA. Demnach hat die Schweiz die Pflicht, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und Art. 24 Abs. 1 DBA fällt ausser Acht.

Gruß,

Andreas
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28.02.2008, 10:40
Beitrag: #16
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo,

man hat in einem ähnlichen Fall sogar mal argumentiert, dass Deutschland noch nicht einmal den Progressionsvorbehalt anwenden dürfte. Grund: Bei Ansässigkeit im anderen Land fehlt laut DBA der Passus, dass der andere Staat den Progressionsvorbehalt anwenden darf. §32b Abs. 1 Nr. 2 EStG wäre verfassungswidrig.

Der BFH entschied jedoch pro-fiskalisch. Hier das Urteil:
BFH-Urteil vom 19.12.2001

Vielleicht hilft es aber bei Deiner Argumentation.

Gruß,

Andreas
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28.02.2008, 16:07
Beitrag: #17
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo Andreas ,

danke, das Urteil liegt schon seit Tagen bei mir zum Einarbeiten in meine Argumentation - BstBl. 2003 II Seite 302ff. Vielleicht komme ich auch ohne FG zum Ziel!
Ich werde berichten!

Gruß Ulrike
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22.03.2008, 13:10
Beitrag: #18
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo Andreas,

ich habe meinen Einspruch gewonnen! Heute kam der berichtigte Bescheid - quasi als Osterpräsent! Nochmals danke für die Unterstützung - auch den anderen für alle Anregungen und Mithilfe!

Frohe Ostern wünscht allen
Ulrike
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