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§ 8c KStG - Mantelkauf
01.02.2008, 11:08
Beitrag: #1
§ 8c KStG - Mantelkauf
Wisst Ihr, ob der nun auch für die vorweggenommene Erbfolge gilt?
Hab da ja die unterschiedlichsten Meinungen gehört?

Der hier sagt, es gilt; der hier ist sich nicht sicher!

Und-gilt der § 8c KStG auch, wenn der Empfangende bereits vor der Übertragung an der GmbH beteiligt war?

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LG
Clematis
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01.02.2008, 17:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2008 17:23 von zaunkönig.)
Beitrag: #2
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
Hallo,

Ernst & Young sehen auch Probleme bei der Erbfolge, gehen aber nicht näher darauf ein. Habe aber trotzdem mal eingestellt, weil da noch ein paar andere interessante Infos bei sind.

Empfehlen kann ich diesbezüglich noch: "Mantelkauf nach alter und neuer Rechtslage" RA Ingmar Dörr, original erschienen in: NWB 2007 Heft 31, 2649 - 2666.


Ich könnte zwar schwören, dass ich einen Aufsatz in meiner Datenbank habe, der sich mit der Besteuerung von Körperschaften nach der Unternehmenssteuerreform 2008 beschäftigt, aber finden kann ich ihn nicht (zumindest noch nicht). Melde mich dann gegebenenfalls noch einmal.


O.K. Suchlauf ist durch und findet nichts. Ist wohl irgendwo untergegangen. - ABER........


Ich habe da im Bereich Fachliteratur 15 Aufsätze eingestellt. Darunter waren auch 2 oder 3 Aufsätze, die sich mit der Verlustnutzung nach dem neuen § 8c KStG beschäftigen. Da sollte was dabei sein.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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01.02.2008, 19:02
Beitrag: #3
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
Super, danke Dir!

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LG
Clematis
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22.09.2008, 13:32
Beitrag: #4
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
Hallo,

was man in Ermangelung einer geistigen Auslastung so alles liest.

Habe mich mal mit dem neuen "Mantelkauf" befasst, der ja nach dem Willen der Verwaltung nicht mehr Mantelkauf heißt, nach dem Kommentar eines Eurer Stb-Kollegen wohl zutreffender ist als jemals zuvor (weil man sich jetzt warm anziehen muss), komme ich zu einem sehr eigentümlichen Ergebnis.

Da ja scheinbar vom Gesetztgeber gewollt ist, dass Verluste grundsätzlich nicht mehr generiert werden sollen, werden wohl die kleinen Gesellschaften und der Großteil des Mittelstandes vor einem Problem stehen. Denn die erwirtschaften Verluste aufgrund aktiver Tätigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen Geschäftsleben und produzieren keine Verluste um sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten à la Monopoly zu schaffen.
Für mich sieht eine absolut logische Konsequenz so aus, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, das Unternehmen insolvent zu melden, da die Beschaffung von Kapital (auch stille Beteiligungen) negativ ausgelegt wird.

Und das soll die Eigenkapitalquote stärken?

Vielleicht habe ich aber auch die Gesetzgebung gründlich mißverstanden?

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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22.09.2008, 14:19
Beitrag: #5
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
Hallo,

Tz. 4 des BMF Schreibens: "Der Erwerb der Beteiligung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen, z. B. im Wege der Schenkung. Ein Erwerb seitens einer natürlichen Person durch Erbfall einschließlich der unentgeltlichen Erbauseinandersetzung und der unentgeltlichen vorweggenommenen Erbfolge wird von § 8c KStG nicht erfasst; dies gilt nicht, wenn der Erwerb in auch nur geringem Umfang entgeltlich erfolgt."

Das wird dann bspw. von Roser, DStR 2008, S. 1561 (Verlustabzüge nach § 8c KStG - ein ernüchterndes Anwendungsschreiben) referiert.

Mfg

showbee




P.S. hier erstmal Schrifttum aus dem Blümich, Deutschland das Land der Aufsätze :-D

Lenz/Ribbrock, Versagung des Verlustabzugs bei Anteilseignerwechsel - kritische Analyse des § 8c KStG in der Fassung des Referentenentwurfs zur Unternehmensteuerreform 2008, BB 07, 587; Neumann, Die neue Mantelkaufregelung in § 8c KStG, GmbH-StB 07, 249; Grützner, Verschärfung der bisherigen Einschränkungen beim Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG durch § 8c KStG-E, StuB 07, 339; Wiese, Der Untergang des Verlust- und Zinsvortrages bei Körperschaften, DStR 07, 741; Neyer, Verlustnutzung nach Anteilsübertragung: Die Neuregelung des Mantelkaufs durch § 8c KStG n. F., BB 07, 1415; Dörfler/Wittkowski, Verschärfung der Verlustnutzung bei Kapitalgesellschaften: Wie § 8c KStG-E das Kinde mit dem Bade ausschüttet, GmbHR 07, 513; Hans, Unternehmensteuerreform 2008: Kritik der Neuregelung über die Nutzung körperschaftsteuerlicher Verluste (§ 8c KStG), FR 07, 775; Beußer, Die Verlustabzugsbeschränkung gem. § 8c KStG im Unternehmensteuerreformgesetz 2008, DB 07, 1549; Eickhorst, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 07, 1707; Suchanek/Herbst, Unternehmensteuerreform 2008: fatale Wirkungen des neuen § 8c KStG zur Verlustnutzung bei Körperschaften und der Auslaufvorschrift zu § 8 Abs. 4 KStG, FR 07, 863; Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte im Rahmen der neuen „Mantelkauf“-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 07, 815; Eisgruber, Aktuelle Fragen der Verlustnutzung im Unternehmensbereich, DStZ 07, 630; Regierer/Volkmann/Quentin, Die Wagnisbeteiligungsgesellschaft im Referentenentwurf des MoRaKG und steuerliche Konsequenzen für die Beteiligten, BB 07, 1763; Watrin/Wittkowski/Pott, Förderung von Wagniskapital im Visier des Gesetzgebers - Was erwartet Private Equity und Venture Capital Gesellschaften?, DB 07, 1939; Helios/Wiesbrock, Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen, DStR 07, 1793; Rödder, Unternehmensteuerreformgesetz 2008, DStR 07, Beih. zu Heft 40; B. Lang, Die Neuregelung der Verlustabzugsbeschränkung gem. § 8c KStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, DStZ 07, 652; Zerwas/Fröhlich § 8c KStG - Auslegung der neuen Verlustabzugsbeschränkung, DStR 07, 1933; Neumann/Stimpel, Ausgewählte Zweifelsfrgen zur neuen Verlustabzugsbeschränkung nach § 8a KStG, GmbHR 07, 194; Viskorf/Michel, Stimmrechtsübertragungen und vergleichbare Sachverhalte im Rahmen des § 8c KStG, DB 07, 2561; Korn/Strahl, Beratungsbrennpunkt Unternehmensteuerreform 2008, 2007; Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 2007; Blumenberg/Benz, Die Unternehmensteuerreform 2008, 2007; Breithecker/Förster/Förster/Klapdor, UntStRefG, 2007 (zit.: B/F/F/K).
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22.09.2008, 14:21
Beitrag: #6
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
Ach, Verar***ung. @Zaunkönig, könntest du bitte irgendwie vermerken wenn du Leichenfledderei an Uraltfreds begehst, dann mach ich mir keine unnötige Arbeit um sachliche Antworten zu geben. Danke!
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22.09.2008, 20:15
Beitrag: #7
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
Hallo,

@showbee
Lesen kannst du doch - und die Zahlen kennst Du doch auch. Steht doch überall dran wie alt der Thread ist.

Ich habe den aufgegriffen, weil ich mir eben das BMF-Schreiben aus lauter Langeweile und geistiger Unterforderung (oder war es Umnachtung) reingezogen habe. Und dann kamen mir bei der Lektüre eben ein paar Gedanken, die ich bestätigt haben wollte.

Und siehe da, der @showbee gibt mir gleich eine ganze Litannei an Quellen zum Thema, die ich mir gerne bei Zeiten noch hinterherschiebe (mal irgendwo im Flieger, wenn ich wegen der Zeitverschiebung mal wieder nicht schlafen kann oder mich die Finanzwelt mal wieder zu sehr ärgert).

Deshalb ein aufrichtiges und ehrliches Danke.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.09.2008, 17:52
Beitrag: #8
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
zaunkönig schrieb:@showbee:
Lesen kannst du doch - und die Zahlen kennst Du doch auch. Steht doch überall dran wie alt der Thread ist.

Ja sicher, aber muss ich damit rechnen? Du hättest ja wenigstens wie sonst üblich einleitend schreiben können: "Ich hole mal den Thread wieder aus der Versenkung, weil ...".

Wahlweise stellt sich die Frage an die Moderation hier, ob man nicht eine Warnlampe: Achtung Alt-Thread anbringen könnte?
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24.09.2008, 07:26
Beitrag: #9
RE: § 8c KStG - Mantelkauf
showbee schrieb:Wahlweise stellt sich die Frage an die Moderation hier, ob man nicht eine Warnlampe: Achtung Alt-Thread anbringen könnte?
Nö, das geht nicht. Sad

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