Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Formwechsel KG in GmbH (§§ 25, 20 UmwStG) -Beurkundung jetzt, künftiger Stichtag?
16.08.2019, 14:20
Beitrag: #1
Formwechsel KG in GmbH (§§ 25, 20 UmwStG) -Beurkundung jetzt, künftiger Stichtag?
Ich habe folgende Frage:
Eine KG soll in GmbH formgewechselt werden unter Buchwertfortführung gemäß §§ 25, 20 UmwStG. Anders als in § 20 Abs. 6 UmwStG ermöglicht soll der steuerliche Übertragungsstichtag aber erst in der Zukunft liegen - 1.1.2020.

Beurkunden kann ich einen solchen Beschluss vermutlich auch schon jetzt. Die andere Frage ist, ob die steuerliche "Vorwirkung" ein Problem ist, wenn eine Registereintragung vor dem Stichtag erfolgt. Zivilrechtlich geht es, weil beim Formwechsel nach §§ 191 ff UmwG keine Schlussbilanz beizufügen ist und nach § 194 UmwG auch kein "Formwechselstichtag" für erforderlich gehalten wird.

Kann ich also steuerlich so tun (Beispiel: Formwechsel wird ins HaReg eingetragen im November 2019 mit der Wirkung des § 202 UmwG), als seien die Folgen erst zum 1.1.2020 eingetreten?

Für Hinweise und ggf. Fundstellen wäre ich dankbar.
Gruß
Micha79
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation