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Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
02.08.2019, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.08.2019 12:15 von phönix.)
Beitrag: #1
Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
An der gewerblichen X-KG ist die Y-KG zu 10 % beteiligt. Kommanditist der Y-KG ist zu 100% A, der seine Beteiligung an der Y-KG im Jahr 2008, ohne Kenntnis der X- KG, an B veräußert. Im verhandelten Kaufpreis für die Übertragung des Anteils von A auf B ist auch ein Bestandteil von € 1.000.000,00, der auf die stillen Reserven der X-KG entfällt. B bleibt Gesellschafter der Y-.KG. Im Jahr 2017 veräußert die Y-KG ihren Anteil an der X-KG mit einem Veräußerungsgewinn von € 1.000.000,00.

Es ist zu prüfen, ob sich aus dem Gesellschafterwechsel auf Ebene der Y-KG im Jahr 2008 Auswirkungen auf die Besteuerung der X-KG 2017 ergeben könnten. Nach der Rechtsprechung zu den doppelstöckigen Personengesellschaften hätte 2008 eine Ergänzungsbilanz im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile von B auf Ebene der X-KG gebildet werden müssen, da mit dem Kaufpreis für den Anteil an der Y-KG stille Reserven auf Ebene der X-KG vergütet wurden. Dies ist im Jahr 2008 jedoch nicht passiert, da keine Kenntnis der X-KG über diesen Sachverhalt vorlag.

Es stellt sich die Frage, ob im Jahr 2017 nunmehr nachträglich eine Ergänzungsbilanz auf Ebene der X-KG für den Gesellschafter B bei der Y-KG gebildet werden kann, die mit der Veräußerung des Anteils an der Y-KG an der X-KG wegen Realisierung der stillen Reserven ertragswirksam aufzulösen ist. Es geht also darum, dass letztendlich der Veräußerungsgewinn der Y-KG bei der X-KG von € 1,0 Mio. durch die Auflösung der Ergänzungsbilanz des B bei der X-KG ausgeglichen wird, so dass keine Gewerbesteuer auf Ebene der X-KG entsteht..

Kommen wir verfahrensrechtlich in diese Möglichkeit hinein? Ist das ein Fall der Bilanzberichtigung durch Neuaufstellung der Ergänzungsbilanz? Sind irgendwelche Besonderheiten dabei zu beachten? Führt das nachträglich Erstellen einer Ergänzungsbilanz für den B auf Ebene der X-KG zu anderen Auswirkungen, die noch nicht bedacht sind? Wie löst man das technisch?

schönen Tag noch

phönix
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06.08.2019, 14:26
Beitrag: #2
RE: Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
Ich möchte meinen Beitrag nochmal hochholen. Ich weiß, dass dies ein Thema mit recht schwerer Kost ist, aber vielleicht hat der eine oder andere vielleicht nicht die absolute Lösung, aber doch eine Idee, wie mit dem Problem umzugehen ist.

schönen Tag noch

phönix
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08.08.2019, 19:54
Beitrag: #3
Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
Wie ist denn der Kaufpreis 2008 bei Erwerb der Obergesellschaft behandelt worden? Wurde da in der Obergesellschaft ggf was aufgestockt oder ne ErgBil aufgestellt?
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08.08.2019, 22:03
Beitrag: #4
RE: Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
Es wurde - soweit uns das bekannt ist (das ist nicht unser Mandat, sondern ein Mandat eines völlig anderen Steuerberaters) auf Ebene der Y-KG eine Ergänzungsbilanz für B (in Verbindung mit dem Kauf der Anteile von A an B) gebildet worden:
Mehrwert (mehrere) Beteiligungen an Mehrkapital

schönen Tag noch

phönix
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09.08.2019, 11:33
Beitrag: #5
RE: Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
Ist es dann nicht ein Fall der Bilanzberichtigung im ersten offenen Jahr? Freilich "Personenverschoben", aber nach § 4 (2) dürften ja veranlagte ErgBil an der OberPersG nun nicht mehr zurückzudrehen sein und die ggf anteilige Auflösung von Mehrwerten wäre zumindest verloren.
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09.08.2019, 12:16
Beitrag: #6
RE: Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
Ja, einen solch personenverschobenen und zeitverschobenen Fall hatte ich noch nie. Zu der Auflösung von Bilanzierungskonkurrenzen (Ergänzungsbilanz auf Ebene Obergesellschaft/Untergesellschaft) scheint es leider auch nichts in der Literatur zu geben.

schönen Tag noch

phönix
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