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Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
04.04.2019, 10:08
Beitrag: #4
RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
Ich meine mich zu erinnern, dass in den Grundbüchern bei uns immer stand "für den Freistaat Bayern vertreten durch das Finanzamt XXX"
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micha79 (05-04-2019)
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RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - Kenny - 04.04.2019 10:08

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