Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
29.03.2019, 09:37
Beitrag: #1
verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
Hallo zusammen,

Gesellschafter A der vermögensverwaltenden A+B KG hat seit Jahren ein negatives Kapitalkonto. In den meisten Jahren haben die Einlagen den Verlust abgedeckt, so dass dieser abzugsfähig war. In 2016 allerdings hat das nicht gereicht und so ist ein verrechenbarer Verlust von ca. 150.000 EUR entstanden.

Inzwischen ist das Kapitalkonto durch weitere Einlagen im Plus (was aber bekanntlich keine Auswirkung hat.

Nun wurde überlegt ob ein Rechtsformwechsel in eine GbR Abhilfe schaffen kann, dies ist aber bekanntlich ebenso nicht hilfreich.

Ich überlege nun welche Varianten hier noch Abhilfe schaffen könnten, da die KG auf absehbare Zeit keinen Überschuss erzielen wird (Die Mieter haben Zahlungsprobleme und neue Mieter sind extrem schwer zu finden).

Wie sähe es bei der Auflösung und Realteilung aus, bei der eine Grundstücksgemeinschaft im Sinne einer Bruchteilsgemeinschaft und eben keine GbR entsteht?

A+B besitzen noch andere ertragreiche Immobilien. Könnte man diese ohne weiteres Einlegen und mit deren Gewinne den verrechenbaren Verlust verrechnen um die KG danach einer Realteilung zu unterwerfen? Hier entstehen aber wohl Kosten im Zusammenhang mit dem Grundbuch und evtl. Notar?

Gibt es überhaupt ein Szenario, dass nachhaltig ohne großen finanziellen Aufwand oder Folgen funktioniert? Abgesehen von der Hoffnung, dass die KG doch irgendwie Gewinne abwirft.

Die KG soll auf jeden Fall möglichst zeitnah ausgelöst werden.

Vielen Dank für Eure kurze Einschätzung.
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.03.2019, 20:58
Beitrag: #2
verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
Also mE sollte der Ertrag zum Verlust bewegt werden. Wenn also andere Grstk im PV vorhanden sind, könnte man diese in die KG bringen. Das dürfte bei VuV ertrag- und grunderwerbsteuerneutral funktionieren (§ 5 Abs 2 GrESt); man muss dann aber 5 Jahre halten.

Zu prüfen wäre auch, ob in der KG ggf ein 23er Gewinn erzielt werden kann, bspw durch verdeckte Einlage des Grstk in eine GmbH; der 23er Gewinn und die 21er Verluste dürften nämlich für Zwecke des 15a zu saldieren sein (BFH IX R 52/13).
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag:
Oliver Thomas (30-03-2019), phönix (30-03-2019)
23.05.2019, 10:07
Beitrag: #3
RE: verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
Hallo zusammen,

es gibt hier ein neues Update.

Die Eheleute wollen die KG nun unbedingt auflösen. Daraus würde dann eine normale Grundstücksgemeinschaft im Sinne einer Bruchteilsgemeinschaft der Eheleute werden. Besteht die Gefahr, dass der verrechenbare Verlust hier komplett untergeht?

Das Objekt ist seit den 90gern im Eigentum der Eheleute. Es ist also nicht steuerverstrickt.
Es gibt noch andere Objekte der Eheleute die ebenfalls alles normale Bruchteilsgemeinschaften sind (keine GbRs). Gäbe es eine Möglichkeit deren Gewinne damit auszugleichen?

Eventuell indem man eine GbR mit dem Objekt und einem gewinnträchtigen Objekt bildet?

Was geschieht im Falle des Todes des Anteilseigners, der die verrechenbare Verluste vorträgt?

Ich werde später noch in die Kommentare blicken, würde mich aber sehr freuen, falls Ihr mir hier Denkanstöße geben könntet. Gerne auch ein Fingerzeig wo ich reinsehen sollte.

Tausend Dank vorab!
LG
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.05.2019, 23:47
Beitrag: #4
RE: verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
- Die Eheleute wollen die KG nun unbedingt auflösen. Daraus würde dann eine normale Grundstücksgemeinschaft im Sinne einer Bruchteilsgemeinschaft der Eheleute werden.

Wie soll die Auflösung erfolgen? Liquidation der KG? Was passiert mit dem bisherigen Gesamthandsvermögen? Verkauf des Grundstücks zu je ein halb an die Gesellschafter?

- Besteht die Gefahr, dass der verrechenbare Verlust hier komplett untergeht?

ja

- Das Objekt ist seit den 90gern im Eigentum der Eheleute. Es ist also nicht steuerverstrickt. Es gibt noch andere Objekte der Eheleute die ebenfalls alles normale Bruchteilsgemeinschaften sind (keine GbRs). Gäbe es eine Möglichkeit deren Gewinne damit auszugleichen? Eventuell indem man eine GbR mit dem Objekt und einem gewinnträchtigen Objekt bildet?

Dazu hatte showbee schon etwas Grundsätzliches geschrieben.

- Was geschieht im Falle des Todes des Anteilseigners, der die verrechenbaren Verluste vorträgt?

unentgeltliche Anteilsübertragung durch Schenkung oder Erbfall: Zunächst ist die Übertragung mit Rücksicht auf § 6 Abs. 3 EStG steuerneutral, sodann geht der verrechenbare Verlust zusammen mit dem Anteil – gleichfalls unentgeltlich – über. Dabei spielt es keine Rolle, ob der unentgeltliche Rechtsnachfolger erstmals die Kommanditistenstellung einnimmt oder schon zuvor Kommanditist war und seine Beteiligung nur erhöht. Diese Beurteilung entspricht BFH Urteil vom 10.03.1998 - VIII R 76/96.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.05.2019, 11:53
Beitrag: #5
RE: verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
Bislang ist angedacht dass aus der vermögensverwaltenden KG eine GbR wird. Die Komplementär GmbH scheidet aus, die Kommanditisten werden Vollhafter. Mangels gewerblicher Tätigkeit entsteht keine oHG sondern eine GbR.

Im Gesamthandsvermögen der KG befindet sich hauptsächlich das Grundstück und das Darlehen für den Grundstückskauf. Meines Wissens wird das im Falle einer Liquidation (welche erstmal nicht angedacht ist) steuerneutral entnommen und nicht veräußert. Es handelt sich ja um eine vermögensverwaltende KG. Die Gesellschafter haben Einkünfte aus V+V.

Sehe ich da etwas falsch?

showbees Einwände habe ich verstanden. §23 ist irrelevant. Ich fände es auch schöner den Ertrag zum Verlust zu bewegen. Die KG soll aber weg Sad. Deshalb hatte ich den Gedanken, dass man dann in die GbR eines der ertragreichen Objekte einlegt.

Viele Grüße
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation