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Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
10.05.2019, 01:41
Beitrag: #1
Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
A stellt Anfang 2015 Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung, stirbt bereits Ende 2016. Erbe wird seine Lebensgefährtin, die 2017 einen Rentenbescheid und eine Auszahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung für den Verstorbenen von 20.000 € erhält. Fraglich ist die Besteuerung der erhaltenen Rente durch die Lebensgefährtin. Beim Daten-Abruf der Elsterdaten erscheint die Auszahlung der Rente nicht bei der Lebensgefährtin.
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand gilt das Zuflussprinzip. Demzufolge hätte die Lebensgefährtin die ihr ausgezahlte Rente als Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz zu versteuern, auch wenn sie nicht persönlich rentenberechtigt gewesen ist. Ich würde dies analog der steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn sehen. Es stellt sich die Frage, ob dieses Zuflussprinzip für den spezifischen Fall nach einer mir unbekannten Regelung unterbrochen wird? Kennt sich einer von Euch damit aus?

schönen Tag noch

phönix
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10.05.2019, 12:40
Beitrag: #2
Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
Für welchen Zeitraum ist denn der Betrag? Sicherlich nur bis zum Todeszeitpunkt, oder?
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10.05.2019, 12:52
Beitrag: #3
RE: Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
(10.05.2019 12:40)showbee schrieb:  Für welchen Zeitraum ist denn der Betrag? Sicherlich nur bis zum Todeszeitpunkt, oder?

ja genau

schönen Tag noch

phönix
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10.05.2019, 13:21
Beitrag: #4
Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
Dann müsste es § 24 Nr 2 letzte Alternative sein. Eine mögliche Doppelbelastung mit ErbSt wird durch § 35b abgefedert. Ich glaube nicht, dass bei Renten anders verfahren wird als bei ArbLohn.
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phönix (10-05-2019)
10.05.2019, 15:52
Beitrag: #5
RE: Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
(10.05.2019 13:21)showbee schrieb:  Dann müsste es § 24 Nr 2 letzte Alternative sein. Eine mögliche Doppelbelastung mit ErbSt wird durch § 35b abgefedert. Ich glaube nicht, dass bei Renten anders verfahren wird als bei ArbLohn.

ja 35b müsste definitiv wirken. Die Berechnung der Einkünfte aus de Rente müsste dann aber nach den Daten (Ertragsanteil) des Verstorbenen laufen, und nicht nach dem rechnerischen Ertragsanteil des Erben?

schönen Tag noch

phönix
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10.05.2019, 16:03
Beitrag: #6
Besteuerung Rentenzufluss nach Tod des Steuerpflichtigen
Ja, denn nur der Erblasser hat eine Rente „erzielt“. Beim Erben kam es ja nur zum Zufluss.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (10-05-2019)
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