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Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
21.10.2018, 12:07
Beitrag: #11
Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
C-500/13?
C-184/04?
Ggf auch BFH V R 22/06?
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (22-10-2018)
22.10.2018, 16:20
Beitrag: #12
Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
(15.10.2018 22:05)phönix schrieb:  Es ist ja schön, wenn der Kommentar die Meinung vertritt, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes im vorliegenden Fall eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verwendung vorliegt, aber leider hat der europäische Gerichtshof diese Auffassung abgelehnt...


Wie jetzt?
EUGH sagt VoSt Berichtigung geht oder geht nicht?
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22.10.2018, 17:18
Beitrag: #13
RE: Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
EUGH sagt: keine Vorsteuerberichtigung möglich!

schönen Tag noch

phönix
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22.10.2018, 21:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2018 21:24 von limo.)
Beitrag: #14
Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
Im UStAE steht doch auch nichts anderes. Stehe gerade aufn Schlauch.
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08.12.2018, 18:37
Beitrag: #15
RE: Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
Mit Urteil vom 25. Juli 2018 Aktenzeichen C- 140/17 hat der EuGH zu Fragen des Vorsteuerabzugs und der Berichtigung des Vorsteuerabzugs abweichend von früheren Rechtsauffassungen entschieden.. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts ein Kulturhaus errichtet und keinerlei Zuordnungsentscheidung getroffen. Nachdem dieses Kulturhaus zuerst für nicht wirtschaftliche Zwecke genutzt wurde, so dass ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht kam, wurde später das Kulturhaus auch für unternehmerische Zwecke verwendet. Der EuGH ist dabei zu der Entscheidung gekommen, dass eine Vorsteuerberichtigung abweichend von früher vertretenen Auffassungen als zulässig angesehen werden muss.

Der EuGH hat zudem in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Vorsteuerabzug nur dann ausgeschlossen ist, wenn bei Gegenständen die sowohl unternehmerisch als auch nicht wirtschaftlich genutzt werden, eine eindeutige Zuordnung Entscheidung für den nicht wirtschaftlichen Bereich getroffen wurde.

Damit könnte auch nationale Rechtsprechung vor erheblichen Veränderungen stehen.

schönen Tag noch

phönix
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