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Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
19.07.2018, 18:15
Beitrag: #1
Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
Für die Eheleute ergeht 2011 für das Jahr 2010 ein Einkommensteuerbescheid, der zu einer Erstattung von € 100.000,00 führt. Der Bescheid ergeht an den Ehemann und die unbekannten Erben der in der Zwischenzeit verstorbenen Ehefrau.

Das Finanzamt hat antragsgemäß eine Zusammenveranlagung der Eheleute für das Jahr 2010 noch vorgenommen.

Die Finanzverwaltung zahlt allerdings das Guthaben nicht aus, da nicht geklärt ist, wer Erbe nach der Ehefrau ist.

Im Jahr 2018 liegt nunmehr ein Erbschein vor und die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Ehemann, da nur dieser Einkünfte im Jahr 2010 erzielt hat und somit die Einkommensteuer zu 100 % auf ihn entfällt. Seit der Festsetzung der Einkommensteuer im Dezember 2011 bis zur Auszahlung im Jahr 2018 werden seitens der Finanzverwaltung keine Zinsen gezahlt, da der Gesetzgeber in § 233a AO die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen so geregelt hat, dass der Zinslauf mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird, endet. Eine Verzinsung für die Zwischenzeit von der Festsetzung bis zur Auszahlung sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und könne daher nicht erfolgen.
Der Mandant ist nicht übermäßig erfreut über die Versagung der Verzinsung und fragt den Steuerberater, was dagegen zu unternehmen ist.

Ich finde hier in den typischen Steuergesetzen keine Lösung. Gibt es eventuell aus anderen Rechtsvorschriften einen Zinsanspruch? Falls nein, kommt es natürlich darauf an, für die Zukunft ähnliche Fälle zu vermeiden. Gibt es eine Möglichkeit, den Sachverhalt so zu „gestalten“, dass tatsächlich entweder eine Verzinsung in Frage kommt oder das Finanzamt an einer Steuerfestsetzung bis zum Feststehen der Erben gehindert wird?

Vielen Dank für Euer Bemühen.

schönen Tag noch

phönix
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19.07.2018, 22:54
Beitrag: #2
Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
Hätte man ggf Aufteilungsbescheid beantragen können, wenn Guthaben auf den bekannten Stpfl entfiel?
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19.07.2018, 22:55
Beitrag: #3
Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
Ggf hätte man sich auch auf Hinterlegung bzw Auszahlung und Gestellung Bankaval eingelassen?
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19.07.2018, 23:33
Beitrag: #4
RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
ja, Aufteilungsbescheid zu beantragen, war auch mein erster Gedanke. Aber hätte damit die Finanzverwaltung trotzdem ausgezahlt? Da fehlt mir doch erheblich Wissen um übliche Abläufe in der Verwaltung.

Unabhängig davon: Damals vor 7 Jahren ist halt keiner auf die Idee gekommen, einen solchen Bescheid zu beantragen.

schönen Tag noch

phönix
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20.07.2018, 08:10
Beitrag: #5
RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
(19.07.2018 23:33)phönix schrieb:  Aber hätte damit die Finanzverwaltung trotzdem ausgezahlt? Da fehlt mir doch erheblich Wissen um übliche Abläufe in der Verwaltung. /quote]Aus dem Bauch raus: Ja!

[Quote]Unabhängig davon: Damals vor 7 Jahren ist halt keiner auf die Idee gekommen, einen solchen Bescheid zu beantragen.
Haftungsfall?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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20.07.2018, 09:47
Beitrag: #6
RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
(20.07.2018 08:10)taxpert schrieb:  Haftungsfall?

Nee, der jetzige Mandant hatte damals seine Steuersachen in eigener Bearbeitung. ;-)

schönen Tag noch

phönix
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20.07.2018, 10:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2018 10:05 von showbee.)
Beitrag: #7
RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
(19.07.2018 23:33)phönix schrieb:  ja, Aufteilungsbescheid zu beantragen, war auch mein erster Gedanke. Aber hätte damit die Finanzverwaltung trotzdem ausgezahlt? Da fehlt mir doch erheblich Wissen um übliche Abläufe in der Verwaltung.
Ich denke auch, dass es zu einer Auszahlung gekommen wäre. Nach der Aufteilung des Erstattungsanspruchs hätte es nur noch einen Anspruch eines bekannten Steuerpflichtigen ggü der FinVerw gegeben. Warum hätte sie diesem die Auszahlung verweigern sollen? Im Zweifel hätte man dann nach § 218 AO vorgehen müssen und ggf Leistungsklage erhoben.

Zivilrechtlich hätte man ggf noch eine Nachlassverwaltung einrichten können, dann wäre in dieses "Sondervermögen" ausgezahlt worden, wenn es Ansprüche für unbekannte Erben gegeben hätte. Dann hätte sich die FinVerw der Problematik entledigt und der Nachlassverwalter wäre in der Pflicht der "ordentlichen Verteilung" gewesen. Die Nachlassverwaltung durch Profis wäre aber im Zweifel teurer gewesen, als die prospektierten Zinserträge.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (20-07-2018)
20.07.2018, 10:19
Beitrag: #8
RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
Nun ja, was man hätte machen können, ist das eine, aber heute...?
Fällt mir auch nix zu ein. Sad
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20.07.2018, 10:27
Beitrag: #9
Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
Jenseits von 233a gibt’s leider keinen Zins.
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