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Spekulationsgewinn?
01.11.2017, 12:18
Beitrag: #1
Spekulationsgewinn?
Folgender Sachverhalt:
Wohnungseigentümergemeinschaft - Einem Miteigentümer steht das Sondernutzungsrecht des Dachgeschosses zu.
Nun möchte ein anderer Miteigentümer ihm dieses abkaufen.
Es liegt keine Selbstnutzung des veräußernden Eigentümers vor und die 10-Jahres-Frist ist noch nicht verstrichen.
Frage nach einem zu versteuernden Spekulationsgewinn.
Bin der Meinung, dass auch das Sondernutzungsrecht hierunter fällt, da es ein grundstücksgleiches Recht ist.
Konnte dies aber leider noch nicht eindeutig "festmachen", so dass noch geringe Zweifel bestehen.
Wenn Spekulationsgewinn, stellt sich auch die Frage, wie die AK des Sondernutzungsrechtes ermittelt werden.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
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01.11.2017, 21:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2017 21:36 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: Spekulationsgewinn?
Ist ein Sondernutzungsrecht isoliert überhaupt veräußerbar? M.E. geht das nicht, dazu müsste die Teilungserklärung doch unter Mitwirkung aller anderen Miteigentümer geändert werden. Wenn das zivilrechtlich nicht geht, wäre der "Verkauf" wohl wirtschaftlich eine sonstige Leistung (Erteilung Einverständnis zur Fremdnutzung?) mit 22er Einkünften?
Da keine Veräußerung der Immobilie stattfindet, dann auch kein Ansatz eines fiktiven Buchwertansatzes?

schönen Tag noch

phönix
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(02-11-2017)
02.11.2017, 09:35
Beitrag: #3
RE: Spekulationsgewinn?
Offensichtlich ist es möglich, allerdings nur an einen Miteigentümer. Vorausgesetzt, alle Miteigentümer sind damit einverstanden und das wäre auch rechtlich möglich.
Bin mittlerweile der Meinung, dass, sofern das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, es sich um ein grundstücksgleiches Recht handelt und damit bei Veräußerung innerhalb von 10 Jahren und keiner Selbstnutzung der § 23 EStG Gültigkeit erlangt.
Die Wohnung wird vermietet, das Sondernutzungsrecht besteht, wird aber nicht genutzt und auch nicht dem/der Mieter/Mieterin überlassen.
Kann man dann davon sprechen, dass das Sondernutzungsrecht in Eigennutzung ist, somit § 23 EStG nicht "greift"?
Oder ist die Nutzung des Sondereigentums Wohnung bindend für das eingeräumte Sondernutzungsrecht?
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02.11.2017, 10:43
Beitrag: #4
RE: Spekulationsgewinn?
HaufeIndex 1394401 Kommentar Frotscher

Für das Erfordernis der Eigennutzung genügt es..., wenn die Wohnung jederzeit ungehindert zu Wohnzwecken zur Verfügung steht. Dazu muss sie jedoch entsprechend eingerichtet sein und tatsächlich auch mindestens gelegentlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Noch zur Info für mich: Mit welcher Formulierung ist denn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen? Gesondertes Grundbuchblatt?

schönen Tag noch

phönix
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(02-11-2017)
02.11.2017, 12:02
Beitrag: #5
RE: Spekulationsgewinn?
Nochmal als Rückfrage:
Der Miteigentümer hat nur das Sondernutzungsrecht am Dachgeschoß?
Oder eine Wg. (vermietet) und das Sondernutzungsrecht am DG?
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02.11.2017, 12:12
Beitrag: #6
RE: Spekulationsgewinn?
(02.11.2017 12:02)Opa schrieb:  Nochmal als Rückfrage:
Der Miteigentümer hat nur das Sondernutzungsrecht am Dachgeschoß?
Oder eine Wg. (vermietet) und das Sondernutzungsrecht am DG?
Der Miteigentümer hat eine Wohnung, welche vermietet, + das Sondernutzungsrecht am Dachgeschoss, welches nicht ausgebaut ist.
Ein weiterer Miteigentümer möchte dies nun erwerben und das Dachgeschoss ausbauen.
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02.11.2017, 12:15
Beitrag: #7
RE: Spekulationsgewinn?
(02.11.2017 12:12)al*pe schrieb:  Der Miteigentümer hat eine Wohnung, welche vermietet, + das Sondernutzungsrecht am Dachgeschoss, welches nicht ausgebaut ist.

... damit Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintragung?

schönen Tag noch

phönix
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02.11.2017, 12:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2017 12:19 von Opa.)
Beitrag: #8
RE: Spekulationsgewinn?
Blöde Frage. Ist ja m.E. egal.
Das Sondernutzungsrecht sehe ich als separates Recht an und damit § 23 EStG. Für die AK des Sondernutzungsrecht steht eigentlich ein extra Betrag im alten notariellen Vertrag. Die vermietete Wg. hat ja nichts mit dem Sondernutzungsrecht des DG zu tun. Und Sondernutzungsrechte stehen m.E. immer im Grundbuch.
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02.11.2017, 13:55
Beitrag: #9
RE: Spekulationsgewinn?
(02.11.2017 12:18)Opa schrieb:  Blöde Frage. Ist ja m.E. egal.
Das Sondernutzungsrecht sehe ich als separates Recht an und damit § 23 EStG. Für die AK des Sondernutzungsrecht steht eigentlich ein extra Betrag im alten notariellen Vertrag. Die vermietete Wg. hat ja nichts mit dem Sondernutzungsrecht des DG zu tun. Und Sondernutzungsrechte stehen m.E. immer im Grundbuch.
Sondernutzungsrechte können formlos durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer begründet werden.
Es wirkt aber nur dann auch für den Rechtsnachfolger, wenn es als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist.
Ist dies nicht der Fall, wirkt es nur zwischen den Eigentümern, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung Eigentümer waren.
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02.11.2017, 14:12
Beitrag: #10
RE: Spekulationsgewinn?
Hmm, bin kein RA. Aber wenn es nicht im Grundbuch steht, und nur das betrifft ja Grundstücke, dann ist es ja "nur" ein Vertrag und damit kein § 23.
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