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außergewöhnliche Belastungen
11.10.2017, 13:46
Beitrag: #11
RE: außergewöhnliche Belastungen
(11.10.2017 10:01)showbee schrieb:  Die BRE der PKV ist immer an ein Beitragsjahr geknüpft. Die BRE kann m.E. nicht daran geknüpft werden, dass der Stpfl. auch in späteren Jahren keine Rng einreicht.

Nach Einreichung von Rechnungen fängt der Versicherte doch wieder bei Null an. Ich habe jetzt auch 4 Jahre meine Rechnungen selbst bezahlt, weil die Rückerstattung pro Jahr um einen halben Monatsbeitrag steigt und bei 3 aufhört. Da ich zum Glück immer nur Rechnungen von weniger als 600 € im Jahr habe, ist alles i.O. Wenn ich aber heute Rechnungen einreichen würde, dann würde ich im nächsten Jahr keine BRE mehr bekommen und wieder bei Null Monaten anfangen.

Das FG BB Urteil geht m.E. ins Leere. Hier ging es um den übersteigenden Anteil, nicht darum ob ich die Kosten auch ansetzen kann wenn ich sie a) meiner Versicherung nicht einreiche und/oder b) ich gar keine Versicherung habe die Implantate mit einschließt.

Ich warte einfach was der BFH dazu sagt und werde die notwendigen Fälle offen halten. Danke Euch...

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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11.10.2017, 14:13
Beitrag: #12
außergewöhnliche Belastungen
Achso, meine BRE ist immer pauschal auf 2 Monatsbeiträge gekappt.
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12.10.2017, 10:54
Beitrag: #13
RE: außergewöhnliche Belastungen
Bei meine KV erhalte ich pro nicht eingereichtem Kalenderjahr eine BRE von 0,5 Monatsbeiträgen. Ich habe noch mal bei mir nachgesehen und dort ist bei 3,5 Monatsbeiträgen Schluss, d.h. 7 Jahre Selbstzahler. Bekomme ich auch nur einen Euro erstattet, fange ich im nächstem Jahr wieder bei 0 an. Für mich bedeutet das, dass alles was unter 2.300,- im Jahr liegt, zahle ich aus eigener Tasche da es wirtschaftlicher ist bzw. bis jetzt so war. Und selbst wenn ich jetzt 3000,- € zahlen muss, ist es für mich günstiger die Rechnungen selbst zu bezahlen weil ich mir somit das Recht auf BRE in Höhe von ca. 1.700,- € wahre. Im Prinzip ist es wie mit den Schadensklassen in der KFZ-Versicherung. Lasse ich mir etwas bezahlen, benötige ich Jahre um wieder den alten Status zu erreichen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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12.10.2017, 12:05
Beitrag: #14
RE: außergewöhnliche Belastungen
Interessantes Modell. Aber ich bleibe dennoch dabei: Die gezahlten Arztrechnungen sind dann weder aGB noch können diese als "Quasie-Sonderausgabe" das Einkommen mindern. Die BRE mindert aber die Vorsorgeaufwendungen. Das ist systemimanent und der Trennung in SoA / aGB geschuldet, wobei an letztere eben höhere Anforderungen geknüpft sind. Kein Problem wäre es nur dann, wenn Arztkosten ebenfalls voll abzugsfähig wären. Man muss dann ganz genau rechnen, ab welchem Betrag der Break-Even eintritt.
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