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Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
22.04.2017, 22:03
Beitrag: #11
Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Naja, ich sehe ja hier eher nur die "kranken" Fälle. Da würde ich nicht sagen, dass es Versagen des Prüfers war, wohl eher Unterbesetzung und zu viele Unternehmen auf dem Prüfungsplan. Oft sehe ich auch Prüfungen, in denen ich den Sinn nicht erkenne: Bei insolventen KapGes, und am Ende gibt es nichtmal eine Mitteilung zur Haftungsinanspruchnahme des GF. Oder jahrelanges prüfen und festsetzen hoher Steuern, die wohl nie und nicht vollstreckt werden können. Oder umständliche USt-Feststellungen innerhalb einer Gruppe, die sich iE Null auswirken, sondern nur zur Verschiebungen im "Länderfinanzausgleich" führen. Und dann braucht man sich nicht wundern, wenn dann Mitte November auf einmal nur noch 4-5 Wochen Zeit sind und noch 3-4 Fälle mit Verjährungshinweis vorliegen. Da muss dann halt der Chef sagen: "Pass auf, beim X werden wir zwar was finden, aber nix holen können, nehmen wir vom Plan, dafür fängst du lieber die anderen sauber an." Stattdessen werden dann mitunter sehr skurrile Prüfungsbeginne zur Akte genommen, wo man sich dann nach paar Jahren fragt, ob und was da tatsächlich gemacht wurde.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (22-04-2017)
23.04.2017, 13:08
Beitrag: #12
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Du sprichst mir aus der Seele!
showbee schrieb:... wohl eher Unterbesetzung ...
Die durchschnittliche Unterbesetzung einer bayrischen Bp-Stelle beträgt fast 20%! Zuführung bekommt nur die Stelle, die überdurchschnittlich unterbesetzt ist! Es gibt zwei Arten von Bp-Stellen-Leitern -ich habe beide kennengelernt!-, die einen versuchen verzweifelt den Turnus zu halten um sich beim Statistikgespräch nicht rechtfertigen zu müssen, die anderen sagen ganz klar, dass solange die Stelle unterbesetzt ist, sie den Turnus halt nicht halten können! Ich bin jetzt -Gott sei Dank!- in einer Bp-Stelle, der zweiten Sorte!

Ich persönlich packe meinen Prüfern auch lieber 110 bis 120% auf den PGPl, aber nicht in der Hoffnung, dass sie tatsächlich alles prüfen, sondern mit der klaren Vorgabe, dass sie einen gewissen %-Satz absetzen sollen! Ich habe die Hoffnung, dass sich die Prüfer so die "lukrativen" Fälle raussuchen können, unterschreibe praktisch jede Absetzung "blind" und gehe halt das Risiko ein, dass im Rahmen der Vorbereitung tatsächlich etwas übersehen wurde. Leider gibt es genügend Prüfer, die seit 10-20 Jahren von ihren "alten" Sls darauf gedrillt wurden, dass man ja schließlich was übersehen könnte und deshalb alles zu prüfen sei! Die kommen häufig aus ihrer Haut nicht raus. Ergebnis: Ein Haufen 0-Fälle und -noch schlimmer!- ein Haufen Arbeitstage darauf verwendet, damit man bloß nichts übersieht!

showbee schrieb:Oder umständliche USt-Feststellungen innerhalb einer Gruppe, die sich iE Null auswirken, sondern nur zur Verschiebungen im "Länderfinanzausgleich" führen.
Früher haben wir z.B. bei festgestellten USt-Organschaften aus Vereinfachungsgründen gesagt, bitte künftig beachten! Leider wurde grade die USt bei diesen Fällen eine Spielwiese der Insolvenzverwalter, wodurch wir gezwungen wurden, solche Feststellungen auch dann nachzuvollziehen, wenn die Auswirkung gleich null ist!

showbee schrieb:... wenn dann Mitte November auf einmal nur noch 4-5 Wochen Zeit sind und noch 3-4 Fälle mit Verjährungshinweis vorliegen.
Dies ist eher ein Problem des Systems selbst! Im System der Bp sind keine Angaben zur Festsetzungsverjährung hinterlegt. D.h. bei Erstellung des PGPl haben wir keine Ahnung, welche oder wieviele Fälle verjährungsbedroht sind! Seitens der Veranlagung werden die ersten Listen zur Festsetzungsverjährung eher ignoriert! Erst etwa ab September fangen sie an, uns entsprechende Anfragen zuzuleiten! Zu diesem Zeitpunkt sind die PGPl der Prüfer nicht nur schon lange fertig, sondern grade die Groß- und KonzPrüfer haben eigentlich schon ihre Termine bis Mitte November festgemacht! Ich "kämpfe" jetzt seit zwei Jahren darum, dass wir von der EDV bereits im Herbst die verjährungsbedrohten Fälle des übernächsten Jahres mitgeteilt bekommen, um bereits für den PGPl des ersten Halbjahres diese Fälle berücksichtigen zu können!

showbee schrieb:Da muss dann halt der Chef sagen: "Pass auf, beim X werden wir zwar was finden, aber nix holen können, nehmen wir vom Plan, dafür fängst du lieber die anderen sauber an."
Da nehme ich eigentlich auch den Prüfer in die Pflicht! Wenn in dem Jahr, das verjährt, kein Problem zu erkennen ist, dann soll es verdammt nochmal halt verjähren! Prüfen können wir ja trotzdem! Und wenn man dann was findet, wird man überlegen müssen ob eine leichtfertige vorliegt oder nicht! Und wenn nicht, dann sind wir halt zweiter Sieger!

Leider stoße ich mit meiner Auffassung immer wieder auf Unverständnis bei Alt-SL!

taxpert, der Euch noch einen schönen Sonntag wünscht!

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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25.04.2017, 10:32
Beitrag: #13
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Ich freue mich das diese Thema soviel Anklang findet. Wie seht Ihr denn die Datenmitnahme des Prüfers auf dem Laptop? Insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit?
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25.04.2017, 11:45
Beitrag: #14
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Ab Übergabe der Daten ist die Sicherheit hinsichtlich Datenschutz ausschließlich Sache des FA/ des Prüfers und nicht mehr des STB ;-)

schönen Tag noch

phönix
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25.04.2017, 17:26
Beitrag: #15
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
(25.04.2017 11:45)phönix schrieb:  Ab Übergabe der Daten ist die Sicherheit hinsichtlich Datenschutz ausschließlich Sache des FA/ des Prüfers und nicht mehr des STB ;-)

Aus: http://www.artax.com/de/unternehmen/deut...er-bp.html

Außerhalb des Rahmens ist die Herausgabe bzw. Zurverfügungstellung weder geschuldet noch zulässig. Ein Steuerberater, der nicht sicherstellt, dass die Daten ausschließlich im Rahmen der Außenprüfung zur Verfügung stehen und genutzt werden, verletzt mit Sicherheit seine Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit. Er läuft zudem Gefahr, sich strafbar und überdies gegenüber dem Mandanten schadenersatzpflichtig zu machen. Eine nach ausführlicher und umfassender, sowie dokumentierter! Belehrung eingeholte ausdrückliche Ermächtigung bzw. Auftrag des Steuerpflichtigen kann den Steuerberater zumindest vor Schadenersatz, nicht jedoch vor berufs- und strafrechtlicher Verfolgung schützen.
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25.04.2017, 17:42
Beitrag: #16
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Die Außenprüfung findet in 99% aller Fälle nicht nur beim StB statt, sondern auch im Amt, zu Hause am Küchentisch des Prüfers oder auf der Parkbank, auf der der Prüfer die Sonne genießt und dabei in Gedanken die Konzernstruktur des Steuerpflichtigen auseinandernimmt.

Das von Dir angeführte Urteil betrifft das Verhältnis Steuerpflichtiger zu FA, nicht jedoch Mandant zu StB. Eine zivilrechtliche Verpflichtung des StB gegenüber Mandant vermag ich nicht zu erkennen. Der StB kann den Prüfer nicht hindern, den Datenbestand aus den Räumen des StB oder FA mitzunehmen. Alllerdings kann ich mir bei unseren manchmal sehr überraschenden Gerichtstentscheidungen auch vorstellen, dass irgendwann einmal ein Richter aus der Zivilgerichtsbarkeit genau das von einem StB fordert...

schönen Tag noch

phönix
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25.04.2017, 23:21
Beitrag: #17
Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Den Prüfern dürfte § 355 StGB bekannt sein.
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