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Offene Ladenkasse
27.06.2017, 17:14
Beitrag: #1
Offene Ladenkasse
Liebe Mitstreiter,

dieses Thema kommt jetzt verstärkt und ich habe das nie so problematisch gesehen.

Beispiel: Kleinst-Kosmetikerin, die für maximal 3 Tage pro Woche Maniküre usw. in ihrer Wohnung und/oder in Altenheimen macht, Einnahmen unter 10000,-- im Jahr , einige Ausgaben für Kosmetik usw., ist eine Nebentätigkeit neben der Rente. Sie führt ein ordentliches Einnahmenbuch nach Tagen und rechnet so die monatlichen Einnahmen ( 98% bar, mal überweist einer, der kein Bargeld bei sich hat) aus. Belege für Ausgaben werden gesammelt und dann von mir über EÜR einmal im Jahr gebucht.

Es gibt natürlich auch größere Betriebe, die Ladeninhaberin arbeitet ohne Angestellte, fertigt monatlich Einnahmenliste per Excel, die Ausgaben werden gesammelt und pro Quartal sortiert und von mir für VA gebucht. Keine andere Aufzeichnung - also nicht von ihr.

Gibt es da Bedenken? Hatte in diesen Fällen noch keine BP, aber mehr Aufwand für die Steuerpflichtigen halte ich für unnötig bzw. schwer durchsetzbar.

Würde gerne eure Meinungen, Erfahrungen und Anregungen dazu lesen:

Danke und Grüße
Eugenie
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27.06.2017, 18:31
Beitrag: #2
Offene Ladenkasse
Um ein Kassenbuch zu vermeiden sollte man alles über Kapital (Entnahme/Einlage) buchen; so wurde das jedenfalls früher gemacht. Wenn es kein betriebliches Barvermögen gibt, kann man mE auch nichts aufzeichnen. Wichtig ist ja nur, dass die Einzeleinnahmen aufgezeichnet werden (§ 22 Absatz 2 Nr 1 UStG).
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28.06.2017, 10:50
Beitrag: #3
RE: Offene Ladenkasse
ja, so mache ich das schon seit Jahren. Eine Kollegin hat mich sensibilisiert.
Ich erfasse die Barausgaben, die ich zum Teil ordentlich sortiert bekomme - mal nach Datum, mal nach Ausgabenarten ( einer sammelt alle Postkosten, Bürobedarf usw. getrennt, erstellt dann eine Excelliste, die ich bekommen - ich buche dann nach meiner Sortierung nach Datum über 1370, hier dann auch Einnahme-Rechnungen, die bar bezahlt wurden) die Bank wird gesondert gebucht.

Ich habe in 30 Jahren kaum BP`s gehabt, daher keine Erfahrung, ob jetzt verstärkt wegen Kasse geprüft wird.

Gerade eine BP bei Freiberufler ( höhere Umsätze über 100000,--), bei dem ich nur Einnahmen/Ausgaben nach seinen Belegen über 1370 buche ( Kontrolle über Bankkonto). Keine Beanstandungen.

Meine Kleinstbetriebe wurden noch nie geprüft!

Vielleicht gibt noch einige Erfahrungen hier?

Gruß Eugenie
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29.06.2017, 09:28
Beitrag: #4
RE: Offene Ladenkasse
Wir haben einen ähnlichen Gewerbebetrieb.
Unsere Buchführung wird auch so gehandhabt wie du das beschrieben hast.
Eine vor 2 Jahren durchgeführte BP hat das auch nicht bemängelt.
Ein Kassenbuch ist ja nicht notwendig.
Es muss auch nichts gebucht werden im eigentlichen Sinne, die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben reicht völlig aus.
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29.06.2017, 12:03
Beitrag: #5
RE: Offene Ladenkasse
danke - bin etwas beruhigt.

Freue mich aber weiterhin auf andere Rückmeldungen!

Grüße
Eugenie
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29.06.2017, 23:49
Beitrag: #6
RE: Offene Ladenkasse
Das bleibt auf jeden Fall spannend. Setzen sich die Hardliner bei der Finanzverwaltung auch vor den Gerichten durch, haben die Mandanten und manche Steuerberater nichts zu lachen
http://www.nwb-experten-blog.de/finger-w...adenkasse/

schönen Tag noch

phönix
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30.06.2017, 07:43
Beitrag: #7
RE: Offene Ladenkasse
Interessant wird auch die Frage: Handelt es sich bei Geldspeichern von Automaten um "Kassen" i.S. des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO und können die Grundsätze, die von der Rechtsprechung zu "Kassen" für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung entwickelt wurden, auch auf die Geldspeicher von Automaten angewandt werden?

Rev. anh. BFH X R 11/16; vorgehend: FG Thür 3 K 553/14

Wenn man jeden Automaten als Kasse ansieht, muss man Automaten eigentlich täglich leeren. Das dürfte mE zu weit gehen, wenn man an jeden Fahrscheinautomaten der BAHN etc denkt. Bei Glücksspielautomaten wäre es natürlich verständlich. Zudem stellt sich dann die Frage, ob für "diese Kassen" dann selbständige Kassenbücher zu führen wären.
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30.06.2017, 09:34
Beitrag: #8
RE: Offene Ladenkasse
Ja, aber im Ausgangsfall gibt es keine Kasse, weder eine Ladenkasse noch eine offene Ladenkasse.
Es werden einfach nur die Einnnahmen aufgeschrieben, natürlich jede einzeln bei diesem Betrieb.
Im Gegensatz z.B. zu einer Bratwurstbude, wo der Geldbestand zu zählen ist, da man die Einnahmen nicht einzeln aufschreiben kann.
Es herrscht da zugegebenermaßen viel Wirrwarr, aber man muss eben differenzieren, was notwendig ist und was eben nicht. Und das hängt eben vom jeweiligen Geschäftsbetrieb ab.
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30.06.2017, 09:53
Beitrag: #9
RE: Offene Ladenkasse
(30.06.2017 09:34)Petz schrieb:  Im Gegensatz z.B. zu einer Bratwurstbude, wo der Geldbestand zu zählen ist, da man die Einnahmen nicht einzeln aufschreiben kann.

Genau das bestreitet Pump in der "Steuerlichen Betriebsprüfung"... "Die Ermittlung der (zu versteuernden) Einnahmen durch bloße Auszählung einer offenen Ladenkasse sei ein Verstoß gegen § 158 AO. Vielmehr sei über jeden Barerlös ein Beleg zu fertigen und aufzubewahren. Lediglich bei Erlösen im Cent-Bereich könne darauf verzichtet werden."

schönen Tag noch

phönix
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30.06.2017, 12:54
Beitrag: #10
RE: Offene Ladenkasse
vielen Dank für Eure Beiträge.

Eugenie
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