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Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
20.04.2017, 18:04
Beitrag: #1
Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Liebe Gemeinde,

ich weiss nun nicht ob ich hier richtig bin, aber nen Thread mit Betriebsprüfung konnte ich nicht finden.

Sehr oft wird gern vor Beginn der Prüfung bereits schon ein Datenträger verlangt. Wie handhabt Ihr das im allgemeinen? Vor der Prüfung schon aushändigen und damit eventuell Nachteil für den Mandanten oder wartet Ihr bis der Prüfer in den Räumen ist mit der Übergabe?

Viele Grüße

Tom
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20.04.2017, 22:34
Beitrag: #2
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Übliche Handhabung: Der Prüfer schreibt in seine Prüfungsanordnung einen Termin von X rein, zu dem er die Daten-CD haben will. Wenn er dann noch zusätzlich zum StB oder Mandanten kommen will, soll er das tun, dazu muss er einen neuen Termin mit demjenigen ausmachen. Verfahren hat sich bewährt.

schönen Tag noch

phönix
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21.04.2017, 10:41
Beitrag: #3
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
(20.04.2017 22:34)phönix schrieb:  Übliche Handhabung: Der Prüfer schreibt in seine Prüfungsanordnung einen Termin von X rein, zu dem er die Daten-CD haben will. Wenn er dann noch zusätzlich zum StB oder Mandanten kommen will, soll er das tun, dazu muss er einen neuen Termin mit demjenigen ausmachen. Verfahren hat sich bewährt.

Ok in meinem Fall aber folgende Formulierung: "Bitte reichen Sie nach Erhalt der Prüfungsanordnung einen Datenträger mit den Buchführungsdaten ein. Die Prüfung beginnt dann mit der Auswertung der Daten und wird zum o.g. Termin in den Räumen des Steuerberaters fortgesetzt".

Hier kann ich nicht kontrollieren, wann die Prüfung wirklich beginnt...
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21.04.2017, 11:00
Beitrag: #4
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
So geht das m.E. nicht. Dann muss der Prüfer in die Prüfungsanordnung den voraussichtlichen Beginn der Prüfung mit Auswertung der Daten eben reinschreiben.

schönen Tag noch

phönix
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21.04.2017, 11:43
Beitrag: #5
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Eben, deshalb mal meine Anfrage hier....
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21.04.2017, 12:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2017 14:01 von taxpert.)
Beitrag: #6
Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Der Beginn der Prüfung war früher das "Erscheinen" des Prüfers. Da früher bis zu diesem Zeitpunkt eine Selbstanzeige möglich war, war damals die Frage ob die Übersendung des Datenträgers bzw. das Einlesen bzw. Auswerten des Datenträgers dem Erscheinen gleichzusetzen ist elementar!

Da nach Änderung der AO eine Selbstanzeige nur bis zum Erhalt der PAO möglich ist, ist diese Frage eigentlich obsolet geworden.

Deshalb meine Frage: Wo seht ihr das Problem?


Nachtrag: das Einzige was ich sehe, dass mir ein klein wenig Stirnrunzeln bei der beschriebenen Formulierung beschert, ist §5 Abs. 4 BpO.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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21.04.2017, 15:09
Beitrag: #7
Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Verjährung (Ablaufhemmung) stellt immernoch auf Beginn der Prüfung ab.
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21.04.2017, 15:14
Beitrag: #8
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Auch wenn die frühere Rechtsfolge mit dem Wegfall der Selbstanzeigemöglichkeit entfallen ist: Rein aus Ordnungsgründen gibt es bei mir keine CD vor dem Zeitpunkt des in der Prüfungsanordnung genannten Prüfungsbeginns. Übrigens unproblematisch mit allen Prüfern!

schönen Tag noch

phönix
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21.04.2017, 15:16
Beitrag: #9
Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Spätestens bei drohender Ablaufhemmung (Hallo Berlin!) sollte man zwar keinen Antrag auf Verschiebung stellen, aber man muss den Beginn der Prüfung auch nicht selbst ins letzte Jahr legen.
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22.04.2017, 16:55
Beitrag: #10
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
(21.04.2017 15:09)showbee schrieb:  Verjährung (Ablaufhemmung) stellt immernoch auf Beginn der Prüfung ab.
Deshalb ja mein Hinweis auf §5 Abs.4 BpO! Auch die Übersendung des Datenträgers kann frühestens nach Ablauf der dort genannten Fristen "verlangt" werden!

Andererseits beginnt mit dem Beginn der Prüfung auch die 6-Monats-Frist zu laufen!

Ich kenne verschiedene Varianten.

Bei uns wird auch bei Übersendung der PAO freundlich um die Übersendung eines Datenträgers im Vorfeld zur Prüfung gebeten. In deutlich über 90% der Fälle geschieht das auch so, da das meist bereits während der telefonischen Terminabsprache geklärt wurde. Erst letzte Woche habe morgens noch eine PAO unterschrieben, mittags im Posteingang war bereits der Stick da! Der StB hat also bereits vor Ergehen der PAO den Stick verschickt.

Ich kenne aber auch die andere Variante, bei der Datenträger nicht angeforert wird. Am vereinbarten Termin kommt der Prüfer dann in die Firma, bekommt Stick/CD/DVD, trinkt vielleicht noch einen Kaffee und verschwindet dann für 2 Tage/2 Wochen!

Ich persönlich habe den Datenträger eigentlich immer erst am ersten Tag der Prüfung entgegennehmen wollen! Je nach Art und Umfang der Buchhaltung hat das Einlesen und Aufbereiten dann zwischen 0,5 bis 5 Tage gedauert. Ich habe dabei liebend gerne in der Firma bzw. beim Berater gesessen (besserer Kaffee, keine Stempeluhr!). Die Prüfung "vor Ort" hat sich halt entsprechend verlängert!

Sollte einer meiner Prüfer versuchen über die "Krücke" aus der Verjährungsproblematik rauszukommen, ziehe ich ihm/ihr zweimal das Fell über die Ohren! Zum einen weil ich erwarte, dass wir immer mit "offenen Karten" spielen und daher solche "Tricks" nicht anwenden brauchen ("Attitude of an officer!")! Zum anderen, weil er/sie eine hundsmiserable Arbeitsvorbereitung gemacht hat, denn sonst wäre so ein Gebaren gar nicht notwendig geworden!

taxpert

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phönix (22-04-2017)
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