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Umzugspauschale
07.02.2017, 13:58
Beitrag: #1
Umzugspauschale
Bisher dachte ich: Ledige 730,- und jede weitere Person 322,-, also Ledige mit 2 Kindern: 1.374,-

Jetzt folgende Behauptung: • wenn Sie ledig sind, aber mit Verwandten (z.B. Kinder) oder Verschwägerten in häuslicher Gemeinschaft leben und diesen Unterhalt gewähren (hier wird die erste haushaltszugehörige Person, z.B. das erste Kind, wie ein Ehegatte behandelt, vgl. § 10 Abs. 2 BUKG). Den Erhöhungsbetrag gibt es ab der dritten im Haushalt lebenden Person;

also 2x 730,- + 322,- = 1.782,-

Könnt Ihr das bestätigen?
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07.02.2017, 15:26
Beitrag: #2
RE: Umzugspauschale
Zitat:BMF, Schrb. v. 18.10.2016 – IV C 5 - S 2353/16/10005, DOK 2016/0892361

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ BUKG § 6 bis BUKG § 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1.3.2016 und ab 1.2.2017 jeweils Folgendes:

1.Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § BUKG § 9 Abs. BUKG § 9 Absatz 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs ab


1.3.2016

1.882 €;


1.2.2017

1.926 €.



2.Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § BUKG § 10 Abs. BUKG § 10 Absatz 1 BUKG beträgt:

a)für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte iSd § BUKG § 10 Abs. BUKG § 10 Absatz 2 BUKG bei Beendigung des Umzugs


1.3.2016
1.493 €;

1.2.2017
1.528 €.



b)für Ledige, die die Voraussetzungen des § BUKG § 10 Abs. BUKG § 10 Absatz 2 BUKG nicht erfüllen, bei Beendigung des Umzugs

1.3.2016
746 €;

1.2.2017
764 €.


Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § BUKG § 6 Abs. BUKG § 6 Absatz 3 S. 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten oder Lebenspartners:

1.3.2016
329 €;

1.2.2017
337 €.


Das BMF-Schreiben v. 6.10.2014 – IV C 5 - S 2353/08/10007, DOK: 2014/0838465 (BStBl. I 2014, BSTBL Jahr 2014 I Seite 1342 = DStR 2014, DSTR Jahr 2014 Seite 2078) ist auf Umzüge, die nach dem 29.2.2016 beendet werden, nicht mehr anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im BStBl. I veröffentlicht.
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07.02.2017, 16:07
Beitrag: #3
RE: Umzugspauschale
Darum geht es ja nicht.

Es geht darum, ob eine Ledige mit Kind eine "Gleichgestellte iSd § BUKG § 10 Absatz 2 BUKG" ist.
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13.02.2017, 18:34
Beitrag: #4
RE: Umzugspauschale
Keiner ´ne Meinung?
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14.02.2017, 10:50
Beitrag: #5
RE: Umzugspauschale
Klingel doch mal bei Deiner OFD im Einkommensteuerreferat an. Die schütteln das meistens ganz lässig aus dem Ärmel. Samt Urteilen, Vw-Anweisungen und was es sonst noch dazu gibt.
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21.02.2017, 16:01
Beitrag: #6
RE: Umzugspauschale
Jetzt hab ich schon die 3. Meinung gehört.

Ledig=Gleichgestellt --> 1.460,-
+ 2 Kinder a 322,- --> 644,-
Insg. 2.104,-

Verrückt
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