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EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
11.01.2017, 08:49
Beitrag: #6
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
(10.01.2017 01:22)Jive schrieb:  2014 und 2015 kann das nämlich eigentlich nicht passieren da der 10. 01. 2016 ein sonntag und der 10 01.2015 ein Samstag war
damit war die ust für 11/15 erst am 11.01.2016 fällig bzw die Ust 11/14 am 12.01.2015 fällig gewesen.

Es ist str., ob sich die 10 Tages-"Frist" verlängert, weil diese hier am Wochenende endet. Vgl. Thüringer Finanzgericht, 27.01.2016, 3 K 791/15, Rev. anh. BFH X R 44/16.
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RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - showbee - 11.01.2017 08:49

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