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Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
14.10.2016, 20:09
Beitrag: #11
RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
dito .. hatte das grad mit russland .. hatte da nen bauleiter der fast nen jahr über einen großen fabrikneubau in Russland geleitet hat.

Einkünfte in russland wurden über eine der BIG FOUR mit 4 Buchstaben in Russland versteuert und in Deutschland hat mit Progressionsvorbehalt ohne nebenbestimmungen beschieden ...

Dann kam ne OFD prüfung im FA und darufhin wollte das Finanzamt wollte nach über nem halben jahr später auskünfte für denn bereits abschließend beschiedenen fall.

O-Ton. : Stpfl. hat keine meldung nach 138 (2) AO abgegeben, Ohne BS im ausland aber kein Progressionsvorbehalt.
und die fehlende meldung solll eine neue Tatsache sein ...

Die logik ist bestechend ...denn wie kann eine meldung die bei Bescheiderteilung fehlte .. und jetzt immer noch fehlt eine neue Tatsache sein ...????

Da habe ich auch erst einmal darauf hingewiesen, dass für das Besteurungsrecht eines freiberuflers keine Betriebsstätte vonnöten ist, sondern lediglich eine feste einrichtung... und die ist da.

Seitdem ist ruhe :-)

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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14.10.2016, 20:50
Beitrag: #12
RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
Und der Bauleiter ist Freiberufler?
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16.10.2016, 13:30
Beitrag: #13
RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
der ist selbsständiger arbhitekt und übernimmt nochn bissl mehr als nur diebauleitung .. Materialkontrolle, Zeineinsatzplanung.. kontrolle der umsetzung an die Baupläne etc.

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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16.10.2016, 14:02
Beitrag: #14
Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
Es kommt wohl darauf an, welche Projekte betreut werden und wer da welches Risiko trägt. Gerade wenn neben den klassischen Architektenleistungen (vgl. Katalog der HOAI) noch weitere Aufgaben übernommen werden, kann es einheitlich gewerblich sein.
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17.10.2016, 08:34
Beitrag: #15
RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
(14.10.2016 10:53)showbee schrieb:  Lass mich raten: Es stehen Baubetriebsstätten von Ein-Mann-Bau-Subunternehmern in Rede?
Vorab erst einmal vielen Dank an showbee, hilft mir in meinen Fällen auf jeden Fall weiter.

Müsste noch einmal auf die obige Ausführung zurückkommen, würde mich interessieren, wie denn der Sachverhalt bei Baubetriebsstätten von Ein-Mann-Bau-Subunternehmern zu beurteilen wäre?
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17.10.2016, 12:29
Beitrag: #16
Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
Da ist es besonders schwer eine tatsächliche Bau-BS anzunehmen, denn die Kriterien zur BauBS sind ja ersichtlich auf Bauunternehmen (Generalbauübernehmer) gestrickt. Bei einem Subbie der eigentlich ein Scheinselbständiger ist, passt das vorn und hinten nicht. Rüttelt man nicht an der Scheinselbständigkeit, dann muss man mE die Vorraussetzungen der BS genau prüfen und deutlich geringere Anforderungen an Verfügungsmacht etc. stellen, bspw indem man bestimmte Merkmale des Auftraggebers irgendwie zurechnet. Richtig klar ist das allerdings nicht.
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(17-10-2016)
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