Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zufluss bei Doppelzahlung
29.09.2016, 15:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2016 16:22 von phönix.)
Beitrag: #1
Zufluss bei Doppelzahlung
A ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, die vermietet ist und erzielt daraus Einkünfte V+V. Der Mieter schafft es, über zwei Jahre hinweg die Miete inkl. der vertraglich vereinbarten Nebenkosten monatlich doppelt dem Vermieter zu überweisen. Es ist unstrittig, dass der Mieter einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erstattung der doppelt überwiesenen Beträge hat (Rückzahlungsanspruch des Zahlenden aus ungerechtfertigter Bereicherung). Ob der Vermieter den Mieter hinsichtlich der doppelt gezahlten Beträge informiert hat, ist dem Steuerberater nicht bekannt.

Es stellt sich die Frage, wie diese Doppelzahlung ertragsteuerlich bei den Einkünften aus V+V zu behandeln ist. Umsatzsteuerlich wird das Ganze seit dem umstrittenen Urteil des Bundesfinanzhof V R 11/05 vom 19.07.2007 seltsamerweise als doppeltes Entgelt behandelt. Aber ertragsteuerlich? M.E. gehen die gezahlten Beträge zwar auf dem Konto des Vermieters ein, sind jedoch nicht als Mieteinnahme zu qualifizieren sind, da Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgt und im gleichen Umfang ein Erstattungsanspruch des Mieters besteht. Die Zahlung erfolgt m.E. jedenfalls nicht "für die Überlassung der Wohnung". Ist diese Annahme zutreffend?

Für diesen Fall wäre dann die Frage zu stellen, wie der Zufluss von Geldern im Fall der Verjährung der Forderung des Mieters auf Erstattung der überzahlten Beträge steuerlich zu werten ist? Ist das dann ein Zufluss im Zeitpunkt der Verjährung?

Danke für Eure Anregungen

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2016, 16:13
Beitrag: #2
RE: Zufluss bei Doppelzahlung
Bekommt er denn das Geld erstattet, oder wohnt er jetzt die nächsten zwei Jahre Mietfrei? Im letzteren Fall würde ich eine Mieteinnahme im Jahr der Vereinnahmung sehen. Bei einer Rückzahlung würde ich mich deiner Sichtweise anschließen. Zahlung ohne Rechtsgrund.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2016, 16:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2016 16:21 von phönix.)
Beitrag: #3
RE: Zufluss bei Doppelzahlung
Das Verrückte ist, dass Vermieter ein knapp 90jähriger ist, der überhaupt nicht verstanden hat, dass er eine Doppelzahlung erhalten hat und sich lediglich über seinen Kontostand freut. Und der Mieter überweist jeden Monat neu doppelt... (habe ich gerade mitbekommen..)

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2016, 16:30
Beitrag: #4
Zufluss bei Doppelzahlung
M.E. ist der Zufluss eine Einnahme iSd § 8. Das Geld muss ja nur "im Rahmen einer der Einkunftsarten" zufließen.

Auf die Einnahmen muss nicht unbedingt ein Rechtsanspruch bestehen, die Abgrenzung richtet sich auch hier nach dem Veranlassungsprinzip. Einnahmen sind also zugeflossen, wenn sie durch die jeweilige Einkunftsart veranlasst sind.

Es muss aus Sicht "eines objektiven Betrachters" ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung bestehen. Das wäre mE anzunehmen, denn die Zahlung kommt vom Mieter und nicht von einem Dritten.

Also mE Zufluss. Wenn der Mieter dann später seinen Bereicherungsanspruch geltend macht, ist der Abfluss eben negative Einnahme bzw. WK.

Kontrollüberlegung: Was wäre bei einem betrieblichen Vermieter (GmbH)? Im Zufluss wäre es keine BE, sondern eine GmbH als Vermieter würde eine Verbindl. ggü. Mieter passivieren. Sie müsste die Verbindl. aber ertragswirksam auflösen, sobald Verjährung eingetreten ist.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2016, 20:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2016 20:17 von Jive.)
Beitrag: #5
RE: Zufluss bei Doppelzahlung
Das sehe ich genauso....

Ich hatte gerade so einen Fall wo der AG dem AN zuviel Arbeitslohn gezahlt hat, und das erst Später bemerkt hat.

Im Jahr des Zuflusses wurde beim AN besteuert, und dann im Jahr der Zurückzahlung wars eine negative einnahme.

Meine Lösung ist daher wie von showbee schon dargestellt.

Bei bilanzierern ist das natürlich , und da hat showbee nicht ganz recht - anders, selbstverständlich muss ich die Einnahme als Ertrag erfassen aber ....da ich die Verbindlichkeit natürlich dann auch passivieren muss, wird der Ertrag neutralisiert... aber wir sind hier ja im bereich der Geldflussrechnung :-)

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.09.2016, 07:31
Beitrag: #6
Zufluss bei Doppelzahlung
Ja, zur Buchführung hast du Recht. Ich hab die Krzfssng vrgschlgn ;-)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation