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Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
17.09.2016, 13:35
Beitrag: #11
Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Ok, da hast du recht. Aber wie wird der "wahre Wert" ermittelt? Ist das völlig sozusagen "willensfrei"?
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17.09.2016, 13:56
Beitrag: #12
RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
(17.09.2016 13:35)showbee schrieb:  Ok, da hast du recht. Aber wie wird der "wahre Wert" ermittelt? Ist das völlig sozusagen "willensfrei"?

Nein, natürlich nicht willensfrei, aber doch ohne Alternative. Nach meinen Erfahrungen streiten sich die ausgeschiedenen Gesellschafter nicht gerade selten mit der Gesellschaft über die Höhe des wahren Wertes. Häufig einigt man sich dann zur Vermeidung weiterer Kosten, indem beide Seiten den Wert des Vermögensgegenstandes übereinstimmend schätzen. Und wenn man sich nicht einigt, muss eben ein Gericht entscheiden. Die Gesellschaft wird **immer** das Interesse haben, einen niedrigen Ansatz des Vermögensteuergegenstandes in der Auseinandersetzungsbilanz durchzubekommen (eine Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens kostet ja schließlich Geld, das möglicherweise gar nicht da ist), der Gesellschafter will **immer** einen möglichst hohen Ansatz (um sein Bankkonto zu füllen). Und die Richter beauftragen dann Verkehrswertgutachter, denn kein Richter ist in der Lage, den Verkehrswert eines gerade eben nicht auf dem Markt gehandelten Grundstücks rechtssicher zu bestimmen. Und das Verkehrswertgutachten des öffentlich bestellten Gutachters wird dann von beiden streitführenden Seiten sowie vom Richter unter die Lupe genommen, ob dem Gutachter irgendwelche Fehler nachzuweisen sein könnten... Diese letzte Variante kostet aber wirklich einen Haufen Geld, denn sowohl Gericht, Anwälte wie auch Gutachter wollen ordentlich bezahlt werden.

schönen Tag noch

phönix
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Oliver Thomas (18-09-2016)
17.09.2016, 18:33
Beitrag: #13
Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Ja. Das hört sich gut an, wenn die Prämisse richtig ist, dass § 23 einen gewollten Erwerb voraussetzt. Ich würde für die Erstargumentation auf einen Vergleich zum Erbfall setzen. Ggf wird das ja schon akzeptiert.
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19.09.2016, 08:32
Beitrag: #14
RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Ich tue mich gedanklich immer noch schwer damit. Wenn 10 Leute je 100 Tsd. in eine Persogesell. einzahlen und ein Grundstück für 1 Mio kaufen und nach 5 Jahren steigen 9 freiwillig aus und bekommen jeder 120 Tsd., dann hätte die 9 jeweils 20 Tsd. Gewinn zu versteuern und der 1 hätte keine Anschaffungskosten weil ihm das WG anwächst. Wenn der letzte nach weiteren 3 Jahren das Grundst. für 2 Mio verkauft, hätte er einen Gewinn zu versteuern von 1,9 weil die Anwachsung keine Anschaffung darstellt? Da muss irgendwo ein Fehler sein. Entweder versteuern die Anderen nichts, oder der letzte hätte höhere Anschaffungskosten, die ja aber gerade verneint werden. ???

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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19.09.2016, 12:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2016 12:47 von phönix.)
Beitrag: #15
RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Nööö, die Gesellschaft hat bei einem Ausscheiden von Gesellschaftern nach Kündigung nach meinem Verständnis immmer nachträgliche positive oder negative AK, soweit der Ansatz in der Auseinandersetzungsbilanz vom Buchwert des Vermögens abweicht.
also als Beispiel nach meinen oben dargestellten Zahlen:
Grundstücksverkehrswert 10 Mio - Vbk. Bank 9 Mio bei Buchwert Grundstück 5 Mio
Dann würde ich in der Gesamthandsbilanz die anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallenden stillen Reserven im Umfang des "Kaufpreises" (=anteilige Schulden + Auseinandersetzungsguthaben), in diesem Fall also 5 Mio x 1% ("erworbene" angewachsene Beteiligung) = 50.000 Euro als nachträgliche AK Grund und Boden + Gebäude darstellen. Für die Gesamthand ergibt sich ja durchaus ein - wenn auch nicht willentlicher - Anschaffungsvorgang. Dieser Anschaffungsvorgang ist eben bloß durch das Gesetz über die Anwachsung vorgesehen, nicht durch eine Gesellschafts- oder Gesellschafterwillensentscheidung "jetzt kaufen wir einen Anteil".

schönen Tag noch

phönix
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23.09.2016, 14:09
Beitrag: #16
RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Schöner Aufsatz heute im DStR 38/2016 Seite 2227 ff.

u.a. ....soweit die Abfindung stille Reserven und den Buchwert übersteigt, ist ein selbst geschaffenes imm. WG und ein Geschäftswert zu aktivieren.....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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phönix (23-09-2016)
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