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Übernehme 7h/7i
05.08.2016, 10:17
Beitrag: #1
Übernehme 7h/7i
A erwirbt ETW mit 7h bzw. 7i. Nach 2 Jahren verkauft A an B.

Kann B den 7h/7i v. A weiterführen, oder anteilig nach Kaufpreis nach Restlaufzeit neu berechnen?
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08.08.2016, 16:50
Beitrag: #2
RE: Übernehme 7h/7i
7h und 7i verlangen Baumaßnahmen nachn Erwerb.
7i kann nicht erteilt werden, da der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen noch nicht erworben hatte. Soweit Anschaffungskosten für Baumaßnahmen nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt werden, können hiervon erhöhte Absetzungen im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden 11 Jahren abgezogen werden (§ 7i Abs. 1 Satz 5 EStG). Das gleiche m.E zu 7h: § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG.

Demzufolge wohl gar keine Nutzung der Vergünstigungen für Erwerber nach Abschluss der Baumaßnahmen.

schönen Tag noch

phönix
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12.08.2016, 11:12
Beitrag: #3
RE: Übernehme 7h/7i
Zitat:7h und 7i verlangen Baumaßnahmen nachn Erwerb.
Kann ich so direkt nicht lesen. Im § ist v. Stpfl. die Rede. Ich kenne auch Kaufverträge die erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgten, da war auch erst eine Nutzung möglich, da das Haus/Wg. vorher zu baufällig war. Aber auf die Nutzung kommt es ja beim 7 h/i gar nicht an.
Kann nicht verstehen, daß die Sonder-Afa verfallen soll, nur weil der Eigentümer wechselt.
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12.08.2016, 11:18
Beitrag: #4
RE: Übernehme 7h/7i
guckst Du z.B. hier:
http://home.tanncapital.de/pub_res/uploa...kungen.pdf

schönen Tag noch

phönix
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12.08.2016, 12:36
Beitrag: #5
RE: Übernehme 7h/7i
Ergibt sich m.E. klar aus dem Gesetz:

Bei einem im Inland belegenen Gebäude, ... kann der Steuerpflichtige ... im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, ..., absetzen

Der Käufer hat keine Herstellungskosten.
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