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AN-Abfindung in Frankreich
21.05.2016, 11:24
Beitrag: #11
AN-Abfindung in Frankreich
BFH, Urteil vom 16. April 2015 – III R 6/14 – BFH/NV 2015, 1237
Zitat:Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 13. Juni 2013 III R 10/11, BFHE 241, 562, BStBl II 2014, 706, Rz 29, m.w.N.) steht es im pflichtgemäßen Ermessen des FG, wie es das ausländische Recht ermittelt. Die Anforderungen an Umfang und Intensität der Ermittlungspflicht des Tatrichters hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Höhere Anforderungen an die Ermittlungspflicht können sich insbesondere daraus ergeben, dass das ausländische Recht sehr komplex oder sehr fremd gegenüber dem nationalen Recht ist oder dass die Beteiligten die ausländische Rechtspraxis detailliert und kontrovers vortragen. Da das ausländische Recht nicht zum Bundesrecht i.S. des § 118 Abs. 1 FGO gehört und die Feststellungen zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln sind, ...
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