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AN-Abfindung in Frankreich
11.05.2016, 09:42
Beitrag: #1
AN-Abfindung in Frankreich
Eine Mandantin hat in F gearbeitet und nach Kündigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten.
Steuerfrei, Progressionsvorbehalt in D lt. BFH 24.07.13 I R 8/13

Der ESt-Sachbearbeiter fordert nun einen ausld. Steuerbescheid, aus dem die Zahlung der Steuern auf die Abfindung hervorgeht - w. § 50d Abs. 8 EStG.

Die Mandantin sagt, es gibt darüber keinen Steuerbescheid, da die Abfindung ín F steuerfrei ist.
Weiss da zufällig jemand eine Gesetzesgrundlage?
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11.05.2016, 10:48
Beitrag: #2
RE: AN-Abfindung in Frankreich
Ggf wegen falscher Anwendung des DBA?
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12.05.2016, 11:15
Beitrag: #3
RE: AN-Abfindung in Frankreich
Nein, die Abfindung soll tatsächlich nach französischem Steuerrecht steuerfrei sein. Ich suche nun nach einer gesetzlichen Regelung dafür.
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15.05.2016, 18:59
Beitrag: #4
AN-Abfindung in Frankreich
Hab schon ein bisschen geschaut, bin aber auch noch nicht fündig geworden! Schaue mal ob ich kommende Woche einen französischen Kollegen anhauen kann!

taxpert


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Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
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(The Beatles, Taxman, Revolver)
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu taxpert für diesen Beitrag:
tosch (20-05-2016)
16.05.2016, 20:37
Beitrag: #5
RE: AN-Abfindung in Frankreich
IHK Saarlouis anrufen :-)

die helfen bestimmt weiter

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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18.05.2016, 08:31
Beitrag: #6
RE: AN-Abfindung in Frankreich
Mein Gott! Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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20.05.2016, 15:48
Beitrag: #7
RE: AN-Abfindung in Frankreich
Dank taxpert, einer gruseligen Internetübersetzung der französischen Gesetzesstelle und einem Steuerbüro an der französischen Grenze sieht die Lösung wie folgt aus:

Gem. Art. 80 duodecies 1-1 et 3° sind Abfindungen in folgender Höhe steuerfrei:
- entsprechend dem geltenden Tarifvertrag
- oder das doppelte des Vorjahresbruttogehalt
- oder die Hälfte der Abfindung

höchstens jedoch das sechsfache der Sozialversicherungsgrenzen (plafonds) -> in 2015 € 38.040 --> Abfindung steuerfrei bis max. € 228.240


taxpert schrieb:Die Franzosen machen's fast so kompliziert wie wir!!

So kompliziert hätte es mancher hier gerne.
Auf diese Abfindung entfielen in D bei einem Alleinstehenden ca. T€ 80 an Steuern.
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20.05.2016, 21:01
Beitrag: #8
RE: AN-Abfindung in Frankreich
der Finanzbeamte freut sich wenn du ihm mitteilst das die abfindung wegen Art. 80 duodecies 1-1 et 3° steuerfrei ist.

Weil diese ausage auf wahrheitsgehalt zu überprüfen wird dem keinen spass machen

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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20.05.2016, 21:18
Beitrag: #9
AN-Abfindung in Frankreich
Kommt drauf an! War bei mir eine Email!


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20.05.2016, 22:14
Beitrag: #10
AN-Abfindung in Frankreich
Deswegen ist ja die Feststellungslast beim Stpfl.
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