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Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
15.04.2016, 16:55
Beitrag: #1
Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
Eine GbR mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat ihr einziges und damit letztes Grundvermögen veräußert. Die Gesellschafter sind untereinander zerstritten, grundsätzlich besteht keine weitere Einkünfteerzielungsabsicht. Logischerweise besteht keine Eintragung in irgendeinem Register.
Aus früheren Jahren ist noch ein Finanzgerichtsverfahren zu einer festgesetzten Steuer für die GbR anhängig. Die Entscheidung des Gerichts ist zeitlich noch nicht abschätzbar, möglicherweise da der Sachverhalt nicht ganz anspruchslos ist und auch die rechtliche Würdigung nicht auf vergleichbare Musterfälle zurückgreifen kann. Die Erstattung der zulasten der Gesellschaft festgesetzten Steuer nach weiteren Jahren bei eventuellem Obsiegen der Gesellschaft im FG-Verfahren würde eine Erstattung von bisher als Werbungskosten geltend gemachten Beträgen auslösen, die von der Gesellschaft als Einnahmen zu versteuern wäre. Noch anfallende Prozesskosten wären entsprechende Werbungskosten aus der Vermietungstätigkeit.
Die Gesellschafter suchen nun nach einer Möglichkeit, die GbR bereits steuerlich zu beenden, ohne jährlich Steuererklärungen an das Finanzamt abgeben zu müssen und damit Kosten auszulösen, andererseits sich die Chance auf eventuelle Steuererstattung aus dem FG Verfahren zu erhalten.
Ich würde hier den Gesellschaftern empfehlen, das Erlöschen der Einkünfteerzielungsabsicht dem Finanzamt anzuzeigen und die Löschung des Signals am Veranlagungsplatz zu empfehlen. Zukünftige Einkünfte, die eventuell noch erzielt werden (aus Kosten und eventuellen Werbungskostenerstattungen) würden dann als nachträgliche Einkünfte bei den Gesellschaftern ohne einheitliche und gesonderte Feststellung jeweils anteilig zu versteuern sein.
Kann diese Verfahrensweise irgendwelche Probleme auslösen? Würde damit das anhängige Verfahren obsolet? Gibt es andere Probleme, die ich bisher nicht gedacht habe?

Danke

schönen Tag noch

phönix
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16.04.2016, 09:46
Beitrag: #2
Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
Für den Prozess sagt man, dass die Steuerrechtsfähigkeit solange dauert, bis entschieden ist. Um welche Steuer geht es denn? USt/GrESt? Kann ich in der Woche mal genauer nachschauen, aber mE passiert nichts.
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16.04.2016, 18:57
Beitrag: #3
RE: Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
Es geht um Grundsteuer! Wäre nett, wenn du noch mal nachschauen könntest. Danke!

schönen Tag noch

phönix
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20.04.2016, 08:49
Beitrag: #4
RE: Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
Also zur GrSt findet sich wenig. Ich vermute es handelt sich hier um einen Großstadtfall, denn ansonsten ist ja GrSt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesiedelt. Da finde ich aber kaum Rspr. Also nur meine Gedanken; wäre eine Anwachsung denkbar?

- die GbR dürfte selbst Steuerschuldner sein (§ 10 GrStG)
- die Identität der GbR ist unabhängig vom Gesellschafterbestand
- Die Anwachsung bei einer GbR führt zur Gesamtrechtsnachfolge (§ 738 BGB)
- Anwachsung ist Gesamtrechtsnachfolge iSd § 45 AO (Klein, § 45 Rn 2)
- auch bei ges. u. einh. verliert eine PersGes die Prozessstandschaft bei Vollbeendigung (BFH IV R 23/89)
- Gesamtrechtsnachfolge führt zum gesetzlichen Beteiligtenwechseln, es ist nicht einmal eine (subj) Klageänderung (dazu Zitat unten)

Im Ergebnis dürfte also eine Anwachsung kein Problem darstellen, der verbliebene Gesellschafter wäre Gesamtrechtsnachfolger und somit automatisch der bleibende Beteiligte des FG Prozesses. Ggf sollte man dies aber vorab dem Gericht mitteilen und um Hinweis bitten.


Gräber FGO § 67 Rn 9 schrieb:Auch der gesetzliche Beteiligtenwechsel, [...], bei anderen Fällen der Gesamtrechtsnachfolge iSd § 45 AO (BFH IV R 48/07 BStBl II 2010, 799; III R 31/09 BStBl II 2013, 179, jeweils zur Rechtsnachfolge des letzten verbliebenen Gesellschafters) oder bei Eintritt der Vollbeendigung einer Personengesellschaft während eines Rechtsstreits betr eine gesonderte und einheitliche Feststellung [...], stellt keine Klageänderung iSd § 67 dar (anders wenn die Gesellschaft bei Klageerhebung schon vollbeendet war).
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20.04.2016, 09:55
Beitrag: #5
RE: Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
Danke für die Idee. Bisher nur A+B+C als natürliche Personen als Gesellschafter. Am besten, ich lasse A und B und C ihre Beteiligung an de r nahezu leeren Gesellschaft an eine schon vorhandene KG für jeweils nen Euro veräußern. Und dann hätte ich die Anwachsung an die KG. Machbar?

schönen Tag noch

phönix
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20.04.2016, 10:19
Beitrag: #6
RE: Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
Nein, das wäre mE keine Anwachsung. Möglich wäre, dass die KG der GbR beitritt und dann A, B und C austreten.
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20.04.2016, 13:15
Beitrag: #7
RE: Beendete Personengesellschaft und Finanzgerichtsverfahren
(20.04.2016 10:19)showbee schrieb:  Möglich wäre, dass die KG der GbR beitritt und dann A, B und C austreten.

Äh, ja logisch. Danke!

schönen Tag noch

phönix
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