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Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
11.03.2016, 07:40
Beitrag: #1
Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
Hallo Ihr Lieben,

ich suche schon seit langem Bücher, die einen das Thema § 7i/7H EStG (Baudenkmäler und Sanierung im Steuerrecht) umfassend erläutern. Kann mir hier jemand ein Buch empfehlen? Ich finde leider dazu nichts...SadSadSad

Viele Grüße
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12.03.2016, 19:19
Beitrag: #2
RE: Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
öhmm .. da brauchste kein buch für wie ich finde .. einfacher gehts nimmer:-)

wird ein Baudenkmal saniert, bestätigt die zuständige Denkmalsbehörde was von den renovierungen zum erhalt des denkmal snotwendig war.

das wird dann entsprechend abgeschrieben und fertig .. der rest ist ggf. § 35 a estg ..

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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12.03.2016, 20:33
Beitrag: #3
Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
Und die Bestätigung der Denkmalbehörde is ein Grundlagenbescheid...

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LG
Clematis
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12.03.2016, 22:00
Beitrag: #4
Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
Genau. Habe sogar ein 7i (1) S 4 auf dem eigenen Grundstück und schreibe seit 2015 ab. Grundlagenbescheid der oberen Denkmalsschutzbehörde war kein Problem, man benötigt aber den faktischen Grundlagensupergrundlagenbescheid der unteren Denkmalsschutzbehörde, dass die Erhaltungsmaßnahme erforderlich ist und den gibt's nur vorher!
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (13-03-2016)
15.03.2016, 19:25
Beitrag: #5
RE: Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
Jetzt lasst Ihr mich aber ganz schön alt aussehenSmile

Der Verfahrensweg ist mir auch bekannt...sprich Grundlagenbescheid etc.. Aber leider habe ich einen Mandanten, der in diesem Bereich viele Großprojekte hat und es immer wieder Probleme gibt. Problemthema scheint immer wieder Neubau bzw. Wiederaufbau zu sein. Bei kleinen Immobilie hätte ich ja nichts gesagt....habe ich auch schon oft gemacht.

Dennoch vielen Dank für Eure BemühungenSmile.
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16.03.2016, 18:29
Beitrag: #6
Fachliteratur Baudenkmal und Sanierung
Aber da hast Du als StB ja sowieso keinen Einfluss, sondern nur die Denklmalschutzbehörde, mit der die Maßnahmen abgesprochen werden? Oder haben wir hier was falsch verstanden?

-----------------
LG
Clematis
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