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Grundlagenbescheid 2 Jahre
25.01.2016, 15:42
Beitrag: #4
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Die zwei Jahre sind egal. Voraussetzungen für die Anwendung des §171 Abs. 10 AO ist, dass eine Änderung des Folgebescheides wegen Ablauf der Fefri nicht mehr möglich ist.
Da die Fefri für '12 u. '13 noch nicht abgelaufen ist, ist zu ändern.
Du kannst mich auch anrufen. Nr. per PN.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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phönix (25-01-2016)
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Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 21.01.2016, 18:07
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 25.01.2016, 14:10
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Stadtkatze - 25.01.2016 15:42
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Jive - 01.02.2016, 20:43
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 09.03.2016, 12:30

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