Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
23.11.2015, 00:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2015 00:20 von phönix.)
Beitrag: #1
Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
Bautischlereibetrieb aus Deutschland erbringt auftragsgemäß Bauleistungen für ein Bauvorhaben in Spanien. Auftraggeber ist ein anderes deutsches Unternehmen.

Nach § 3a (3) Umsatzsteuergesetz gilt die Bauleistung als sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück als dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Demzufolge ist Ort der Leistung Spanien. Der Umsatz unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer.

Entsprechend ist das spanische Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Analog dem deutschen Umsatzsteuerrecht müsste gelten, dass der Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, jedoch der Umsatz nach dem Wechsel der Steuerschuldnerschaft behandelt wird, soweit die Bauleistung für ein anderes Unternehmen ausgeführt wird. Demzufolge dürfte der Leistungsempfänger, in diesem Fall das andere deutsche Unternehmen zur Abführung der spanischen Umsatzsteuer an den spanischen Fiskus für die Leistungen meines Mandanten verpflichtet sein und müsste sich steuerlich in Spanien registrieren.

Nach meinem Verständnis müsste die Leistung meines Mandanten in seiner zusammenfassenden Meldung für das jeweilige Quartal erklärt werden. Dazu müsste es erforderlich sein, dass der Leistungsempfänger (= anderes deutsches Unternehmen) die seitens der spanischen Behörden erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer meinem Mandanten übergibt, denn nur mit dieser spanischen Umsatzsteueridentifikationsnummer ist die zutreffende Abgabe der zusammenfassenden Meldung möglich.

Beim Auftraggeber meines Mandanten stieß die Nachfrage nach der vom spanischen Fiskus erteilten Umsatzsteueridentifikationsnummer auf schlichtes Erstaunen. „Das haben wir noch nie gebraucht.“

Habe ich hier einen Denkfehler?
Oder anders gefragt: Welche Konsequenzen hätte es für meinen Mandanten, die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer des deutschen Auftraggebers in der zusammenfassenden Meldung zu erklären?
Oder nochmal anders: Sollte keine spanische Umsatzsteueridentifikationsnummer vorgelegt werden können, müsste dann mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet werden? Wo wäre das geregelt?

Vielen Dank für Euer Mitdenken

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 10:04
Beitrag: #2
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
Hallo, kannst Du bitte die erbrachten Leistungen einmal genau beschreiben?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 10:29
Beitrag: #3
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
Bauleistung: Einbau von Spezialmöbeln mit fester Verbindung zum Gebäude

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 11:00
Beitrag: #4
Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
Also mein Google.Translate sagt mir, dass Spanien zumindest Artikel 199 MwSt_SystRL umgesetzt hat, also ein Reverse-Charge bei Bauleistungen kennt:

https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1992-28740

Artikel 84 Abs. 2 Buchst f des UST-Gesetzes.

Zum Verfahren müsste doch das BZSt Auskunft geben können, oder?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 12:00
Beitrag: #5
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
(23.11.2015 10:29)phönix schrieb:  Bauleistung: Einbau von Spezialmöbeln mit fester Verbindung zum Gebäude
Die Möbel stellt der Auftraggeber? Meine Frage ging dahin, ob es vielleicht eine Werklieferung ist.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 12:03
Beitrag: #6
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
(23.11.2015 12:00)Eisvogel schrieb:  Die Möbel stellt der Auftraggeber? Meine Frage ging dahin, ob es vielleicht eine Werklieferung ist.

o.k. - Der Einwand ist sehr berechtigt - ich werde nochmal beim Mandanten um genaue Informationen bitten.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 12:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2015 12:14 von Eisvogel.)
Beitrag: #7
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
ein Blick ins Gesetz erleichtert ja auch manchmal die RechtsfindungSmile
§18a UStG:
(2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Angaben nach Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 zu machen hat.

Wenn, dann liegen hier Leistungen i.S.d. § 3a Abs. 3 UStG vor und der Empfänger ist nicht im anderen Mitgliedstaat ansässig. Von daher dürfte doch die Leistung nicht in die ZM aufzunehmen sein. §13b dürfte aber trotzdem greifen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2015, 15:34
Beitrag: #8
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
Also auf diese Variante wäre ich nicht von allein gekommen. Zusammenfassende Meldung nur § 3a (2), nicht jedoch (3)! In den Kommentaren so bestätigt, bspw. Reiß/Kraeusel § 18, Rz 229. Für mich nicht ganz logisch, aber damit wäre mein Problem gelöst!

Vielen Dank!

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.12.2015, 17:41
Beitrag: #9
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
@Phönix...... und damit wäre mein Problem gelöst.....

...und m.E. schaffst Du damit ein neues, weil dein Tischler jetzt eine Leistung in Spanien erbringt, da dass spanische Recht den "13b" nur akzeptiert wenn der Leistungsempfänger in Spanien registriert ist. Ergo ist er es nicht, wie Du geschrieben hast, gibt es auch kein 13b. Ich habe Dir die länderspezifische Regelung für Spanien mal angehängt:

Inwieweit die Steuerschuld entsprechend der deutschen Regelung des § 13b UStG auf den Leistungsempfänger übergeht, hängt von den dort geltenden Regelungen ab (Art. 194 MwStSystRL). Sehen die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen des betreffenden Staates keinen Übergang der Steuerschuld auf den im betreffenden Staat nicht ansässigen Leistungsempfänger vor, so bleibt der Leistungserbringer Steuerschuldner. Dieser muss sich dann für Zwecke der Umsatzsteuer im betreffenden Staat registrieren lassen und dort seine deklaratorischen Pflichten erfüllen.

Die Verlagerungsregelung kann bei Werkleistungen oder sonstigen Leistungen zum Zuge kommen, die in Spanien steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig sind, wenn:

- Der Empfänger der Leistung in Spanien zur USt registriert ist,
- Der leistende Unternehmer keine "Betriebsstätte in Spanien unterhält,
- In der Rechnung ein entsprechender Hinweis auf die Verlagerung der Steuerpflicht enthalten ist. Um sicherzustellen, dass der Kunde die Umsätze im Rahmen seiner spanischen USt-Meldung berücksichtigt, ist der folgende Hinweis zur Verlagerung der Steuerpflicht in die Rechnung aufzunehmen:
Operacion sujeta a la inversion del sujeto pasivo de acuerdo con el Articulo 84.2 de la Ley del IVA".

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.12.2015, 17:45
Beitrag: #10
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
(02.12.2015 17:41)tolledeu schrieb:  @Phönix...... und damit wäre mein Problem gelöst.....

...und m.E. schaffst Du damit ein neues, weil dein Tischler jetzt eine Leistung in Spanien erbringt, da dass spanische Recht den "13b" nur akzeptiert wenn der Leistungsempfänger in Spanien registriert ist. Ergo ist er es nicht, wie Du geschrieben hast, gibt es auch kein 13b. Ich habe Dir die länderspezifische Regelung für Spanien mal angehängt:

Inwieweit die Steuerschuld entsprechend der deutschen Regelung des § 13b UStG auf den Leistungsempfänger übergeht, hängt von den dort geltenden Regelungen ab (Art. 194 MwStSystRL). Sehen die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen des betreffenden Staates keinen Übergang der Steuerschuld auf den im betreffenden Staat nicht ansässigen Leistungsempfänger vor, so bleibt der Leistungserbringer Steuerschuldner. Dieser muss sich dann für Zwecke der Umsatzsteuer im betreffenden Staat registrieren lassen und dort seine deklaratorischen Pflichten erfüllen.

Die Verlagerungsregelung kann bei Werkleistungen oder sonstigen Leistungen zum Zuge kommen, die in Spanien steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig sind, wenn:

- Der Empfänger der Leistung in Spanien zur USt registriert ist,
- Der leistende Unternehmer keine "Betriebsstätte in Spanien unterhält,
- In der Rechnung ein entsprechender Hinweis auf die Verlagerung der Steuerpflicht enthalten ist. Um sicherzustellen, dass der Kunde die Umsätze im Rahmen seiner spanischen USt-Meldung berücksichtigt, ist der folgende Hinweis zur Verlagerung der Steuerpflicht in die Rechnung aufzunehmen:
Operacion sujeta a la inversion del sujeto pasivo de acuerdo con el Articulo 84.2 de la Ley del IVA".

Kannst Du mir bitte eine Quelle dafür mitteilen?
Und wie funktioniert wo beim wem wodurch in Spanien die Registrierung?

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation