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Lohnrückzahlung bei Tod.
02.10.2015, 10:59
Beitrag: #6
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Zitat:Insoweit dürfte er ja auch eine korrigierte LStBesch übermittelt haben, oder?
Nein, eben nicht. Aber "Brutto" ist klar, logisch. Danke.
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Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 13:51
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