Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
29.09.2015, 06:54
Beitrag: #1
AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
Ich habe das Gefühl, dass ich gerade einen Knoten im Gehirn habe.

Ich habe bei einem Einspruch gegen eine PAO die AdV abgelehnt. Bekomme (natürlich! ) Einspruch gegen die Ablehnung der AdV. Wiederum mit Antrag auf AdV!

Wenn ich ganz weit hinten in meinem Hirn grabe, meine ich mich zu erinnern,,dass bei Ablehnung der AdV keine weiterer Antrag auf AdV möglich ist, sondern nur ein Antrag nach 69 FGO. Ich finde nur gerade die rechtliche Begründung nicht:-(

Im Moment bin ich auf dem Dreh, dass die Ablehnung der AdV kein vollziehbarer VA ist.

Liege ich richtig oder ist es einfach noch zu früh heute morgen?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2015, 08:59
Beitrag: #2
RE: AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
Gegen die Ablehnung der AdV kann Einspruch eingelegt werden, oder unter den Voraussetzungen des § 69 FGO gleich geklagt werden. Ich wüsste nicht, warum der Einspruch nicht möglich wäre. Wobei ich mich frage, was es für einen Sinn macht, Einspruch gegen die AdV einzulegen, wenn man weiß, dass die gleiche Institution und womöglich noch die gleiche Person erneut darüber entscheiden wird.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2015, 13:17
Beitrag: #3
RE: AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
(29.09.2015 08:59)Meandor schrieb:  Gegen die Ablehnung der AdV kann Einspruch eingelegt werden, oder unter den Voraussetzungen des § 69 FGO gleich geklagt werden. Ich wüsste nicht, warum der Einspruch nicht möglich wäre. Wobei ich mich frage, was es für einen Sinn macht, Einspruch gegen die AdV einzulegen, wenn man weiß, dass die gleiche Institution und womöglich noch die gleiche Person erneut darüber entscheiden wird.

Es geht nicht darum, dass kein Einspruch gegen die Ablehnung der AdV möglich ist, sondern das mit diesem Einspruch auch wieder AdV beantragt wurde! Also die AdV der Ablehnung der AdV!

Nach meiner Ansicht fällt die AdV unter AEAO zu §361 hier 2.3.2, dritter Spiegelstrich, da die Korrektur eines Verwaltungsaktes abgelehnt wird.

Frage ist dann nur, wie ist der Antrag auf AdV auszulegen? Ist hier nur darauf hinzuweisen, dass eine AdV nicht möglich ist? Oder muss ich Ihn ggf. sogar als neuen Antrag auf AdV behandeln (hier jedoch nicht (neu) begründet) und wiederum mit Rechtsbehelfsbelehrung ablehnen (und wieder einen Einspruch mit Antrag auf AdV bekommen, der wieder abgelehnt wird und ...und ...)?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2015, 14:12
Beitrag: #4
AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
Die Ablehnung der AdV ist kein vollziehbarer VA, der selbst AdV-fähig ist, denn wird der Erlass eines begünstigenden VA (hier Gewährung AdV) abgelehnt, so beschränkt sich der VA auf eine Negation, die keiner Vollziehung bedarf bzw fähig ist. Der neuerliche Antrag ist unstatthaft.

Einspruch kann allerdings eingelegt werden und mag auch sinnvoll sein, wenn bspw auf Einspruch, dem der Sachbearbeiter/Veranlagungsplatz nicht abhelfen will, zwingend die Rechtsbehelfsstelle (anderer Amtswalter) involviert wird.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag:
Meandor (30-09-2015), taxpert (29-09-2015)
29.09.2015, 14:30
Beitrag: #5
RE: AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
Das der Einspruch statthaft und ggf. auch sinnvoll sein kann ist unbestritten! Ich danke Dir auch nochmal für die Wohlfeile Begründung warum keine AdV der Ablehnung der AdV möglich ist! Hast Du Copyright darauf oder kann man das so als Plagiat verwenden!Big Grin

Hinsichtlich eines weiteren AdV-Antrages gehe ich zwar im vorliegenden Fall mit Dir konform, nicht jedoch im Allgemeinen!

Ein weiterer AdV-Antrag ist sicherlich statthaft, wenn er z.B. durch neue Tatsachen als der andere begründet wird. Beispiel: Einspruch gegen Bescheid nach Schätzung. Es wird AdV eingelegt, aber keine Erklärung eingereicht. Als Folge wird die AdV automatisch abgelehnt. Mit Einreichung der Erklärung kann erneut AdV beantragt werden, so dass ab diesem Zeitpunkt keine (weiteren) SZ anfallen.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.09.2015, 14:47
Beitrag: #6
RE: AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
Mein Kommentar sagt lapidar:
"Lehnt die Finanzbehörde die Gewährung der AdV ab, kann der Stpfl. sich hiergegen nur durch Anrufung des Gerichts nach § 69 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 3 FGO wenden (§ 361 Abs. 5 und § 69 Abs. 7 FGO). Damit ist die prinzipielle Eingleisigkeit des behördlichen und gerichtlichen AdV-Verfahrens manifestiert. Es ist nicht möglich, wahlweise gegen die ablehnende Behördenentscheidung und nach erfolglosem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zusätzlich beim FG eine Klage auf Gewährung der AdV anzubringen. Siehe dazu auch § 69 FGO Rz. 21 ff."

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation