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AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
29.09.2015, 08:59
Beitrag: #2
RE: AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV
Gegen die Ablehnung der AdV kann Einspruch eingelegt werden, oder unter den Voraussetzungen des § 69 FGO gleich geklagt werden. Ich wüsste nicht, warum der Einspruch nicht möglich wäre. Wobei ich mich frage, was es für einen Sinn macht, Einspruch gegen die AdV einzulegen, wenn man weiß, dass die gleiche Institution und womöglich noch die gleiche Person erneut darüber entscheiden wird.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: AdV bei Einspruch gegen Ablehnung der AdV - Meandor - 29.09.2015 08:59

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